Dokument-Nr. 18582

Vindimian: Erste Klasse, Unterricht in deutscher Sprache. Bozen, 16. Dezember 1923

Ich habe leider in Erfahrung gebracht, dass man in der ersten Klasse der dortigen privaten Volks- und Bürgerschule dem für die erste Volksschulklasse vorgeschriebenen Stundenplan eine Stunde Deutschunterricht vorangehen lässt.
Ich mache die dortige Schulleitung aufmerksam, dass dieses Vorgehen mit den Vorschriften des kgl. Dekretes vom 1. Oktober 1923, Nr. 2185, durchaus nicht im Einklang steht, welches klar und ganz unmissverständlich vorschreibt, dass die Unterrichtssprache für die erste Klasse das Italienische ist. Das Vorangehenlassen einer Stunde Deutsch-Unterricht schädigt zweifellos den Gang des Unterrichts und des Fortschrittes in den folgenden Stunden.
Ohne eine vorherige Ermächtigung der zuständigen Schulbehörde verbiete ich es daher unbedingt, aus irgendwelchem Lehrfach zu unterrichten, welches in den neuen Lehrplänen nicht berücksichtigt wird, und zwar sowohl vor als nach den vorgeschriebenen Schulstunden.
Es bleibt daher unwiderruflich dabei, dass vom Tage der Zustellung vorliegenden Schreibens an sofort die Stunde aus Deutsch einzustellen ist.
Gegen diese meine Entscheidung steht der Rekurs an die höhere Schulbehörde frei. Der Rekurs hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Ich erwarte eine Empfangsbestätigung und zwar mit der höflichsten Beschleunigung.
Unterschrift: Der didaktische Leiter: Vindimian.
Empfohlene Zitierweise
Vindimian, Erste Klasse, Unterricht in deutscher Sprache, Bozen vom 16. Dezember 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 18582, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/18582. Letzter Zugriff am: 30.04.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 26.06.2017.