Kongress (USA)

Der Kongress ist das oberste legislative Organ der Vereinigten Staaten von Amerika und hat seinen Sitz im Kapitol in Washington. Er setzt sich aus zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus, zusammen (Art. 1,1). Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden alle zwei Jahre in den Einzelstaaten nach dem Mehrheitssystem gewählt. Dabei wird jeder der Einzelstaaten entsprechend seiner Einwohnerzahl, aber mit wenigstens einem Abgeordneten, vertreten (Art. 2,3). Im Senat sind die Einzelstaaten unabhängig von ihrer Einwohnerzahl mit je zwei Senatoren vertreten, welche für sechs Jahre im Amt bleiben (Zusatzartikel 17). Jeweils ein Drittel der 100 Senatoren wird alle zwei Jahre von der Bevölkerung der jeweiligen Einzelstaaten gewählt (Art. 3,2). Die Aufgaben des Kongresses liegen in der Gesetzgebung, dem Haushaltsrecht und der Kontrolle der Exekutive. (Art. 7 und 8). Dabei spielt sich die parlamentarische Arbeit im Zusammenwirken von Senat und Repräsentantenhaus ab.
Quellen
Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (1787), in: www.verfassungen.net (Letzter Zugriff am: 16.11.2009).
Literatur
U.S. Senate, in: www.senate.gov (Letzter Zugriff am: 18.01.2010).
United States House of Representatives, in: www.house.gov (Letzter Zugriff am: 18.01.2010).
KLEY, Andreas, Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Grossbritannien, die USA, Frankreich, Deutschland und die Schweiz, Bern 2004, S. 92 f.
Empfohlene Zitierweise
Kongress (USA), in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 11036, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/11036. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010.
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