Weisung Kardinalstaatssekretär Lambruschinis an den Münchener Nuntius Viale Prelà vom 21. Februar 1845

In seiner Weisung an den Münchener Nuntius Michele Viale Prelà vom 21. Februar 1845 wies Kardinalstaatssekretär Luigi Lambruschini die Behauptung des preußischen Kultusministers Friedrich Eichhorn zurück, der Heilige Stuhl trage die Verantwortung dafür, dass sich die Ausführung der Bestimmungen der Bulle "De salute animarum" von 1821 über die Dotationen verzögere. Diese schrieb vor, dass die Bistümer bis spätestens 1833 entweder Grundzinsen aus Staatsdomänen erhalten sollten oder dass ihnen Grundstücke in gleichem Wert übertragen werden sollten, die der König für sie kaufen sollte. Dazu kam es jedoch nie. Stattdessen erhielten die Diözesen finanzielle Zuwendungen aus der Staatskasse. Außerdem stellte Lambruschini fest, dass die geforderten Grundzinsen bzw. der geforderte Grund und Boden in das volle Eigentum der Bistümer übergehen sollten und nicht nur als Unterpfand der Staatsleistungen.
Quellen
Von der Nichtausführung der Bulle "De salute animarum" bezüglich der Dotation der preussischen Diöcesen, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 52 / N. F. 46 (1884), S. 290-299.
Literatur
Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften in Preußen; Schlagwort Nr. 22019.
Empfohlene Zitierweise
Weisung Kardinalstaatssekretär Lambruschinis an den Münchener Nuntius Viale Prelà vom 21. Februar 1845, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1386, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1386. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 25.02.2019.
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