Badische Ständeversammlung

Die badische Ständeversammlung war von 1818 bis 1918 das Parlament des Großherzogtums Baden und trat zunächst im Karlsruher Schloss, ab 1822 im Karlsruher Ständehaus zusammen. Die Versammlung bestand aus zwei Kammern. Die Erste Kammer umfasste Vertreter des großherzoglichen Hauses, des Adels, der Landesuniversitäten und der Kirchen; ihre Mitglieder wurden vom Großherzog ernannt. Die Zweite Kammer umfasste 63 gewählte Abgeordnete, die in einem zweistufigen Prozess für acht Jahre gewählt wurden. Wahlberechtigt waren zunächst alle männlichen Bürger ab 26 Jahren. 1870 wurde das allgemeine und gleiche (Männer-)Wahlrecht eingeführt; 1904 folgt das direkte Wahlrecht. Daneben wurde die Einteilung der Wahlkreise überarbeitet und die Erste Kammer um Vertreter der Handwerks-, der Handels- und der Landwirtschaftskammer erweitert. Während nach 1870 in der Zweiten Kammer zunächst die Nationalliberale Partei eine klare Mehrheit hatte, gewann die Zentrumspartei zunehmend an Gewicht; 1905 war sie erstmals stärkste Kraft. Ab 1891 zogen auch die Sozialdemokraten in die Zweite Kammer ein. Daneben waren Demokraten, Freisinnige und die Konservative Partei regelmäßig mit mehreren Sitzen vertreten.
Literatur
CSER, Andreas, Badischer Landtag bis 1918, in: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, Stuttgart 1982, S. 153-182.
FENSKE, Hans, Baden 1860 bis 1918, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin u. a. (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 3: Vom Ende des Alten Reiches bis zum Ende der Monarchien (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 1992, S. 133-233, hier 188-203.
Empfohlene Zitierweise
Badische Ständeversammlung, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1422, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1422. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 25.02.2019.
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