Kardinalsernennung in pectore

Die Ernennung neuer Kardinäle durch den Papst fand nach dem CIC/1917 in feierlicher Form in einem geheimen Konsistorium statt. Am folgenden Tag wurde den Neuernannten vom Papst das rote Birett und der Pileolus überreicht. In einem öffentlichen Konsistorium wurde diesen dann schließlich der rote Kardinalshut aufgesetzt (CIC/1917, cann. 233 f.).
Der Papst konnte in einem geheimen Konsistorium aber auch einzelne Kardinalskreierungen vornehmen ohne den Namen zu nennen und diesen der Öffentlichkeit preiszugeben. Derartige Ernennungen nannte man "in pectore" bzw. "in petto" (CIC/1917, can. 233 §2). Die Rechte und Privilegien eines so ernannten Kardinals wurden erst bei einer späteren Verkündigung wirksam, dessen Anziennität wurde jedoch von seiner Kreation an berechnet.
Der Papst vollzog eine Kardinalsernennung derartig, wenn einer sofortigen Publikation des Namens eine politische oder eine innerkirchliche, personalpolitische Situation entgegenstand.
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, can. 233, in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 24.05.2016).
Codex Iuris Senior, can. 233, in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 24.05.2016).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici Pii X Pontificis Maximi iussu digestus, Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, can. 233, in: archive.org (Letzter Zugriff am: 24.05.2016).
Literatur
EICHMANN, Eduard / MÖRSDORF, Klaus, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. 1: Allgemeines und Personenrecht, Paderborn 71953, S. 410-412.
DEL RE, Niccolò, Vatikanlexikon, Augsburg 1998, Sp. 375 f.
HILLING, Nikolaus, In petto, in: Lexikon für Theologie und Kirche 5 (1933), Sp. 419.
Empfohlene Zitierweise
Kardinalsernennung in pectore, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1457, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1457. Letzter Zugriff am: 24.04.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 23.02.2017.
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