Konkordat mit Wien von 1448

Das Wiener Konkordat von 1448 zwischen König Friedrich III. und Papst Nikolaus V. markiert eine neue Verbindung zwischen Reich und Papst in der Epoche des Konziliarismus.
Der um seine Macht im Reich fürchtende Habsburger Friedrich III. von Österreich hatte sich zunächst an die Neutralitätsvereinbarung der deutschen Kurfürsten im Streit zwischen den Konzilsvätern des Konzils von Basel (1431-1449) und Papst Eugen IV. gehalten. Als aber der vom Konzil abgesetzte Eugen IV. Friedrich die Kaiserkrönung in Aussicht stellte, nahm dieser, der wie die meisten deutschen Fürsten die Forderungen des Konzils anerkannte, ab 1445 Verhandlungen mit dem gebannten Papst auf.
Im Lauf der Verhandlungen sollte dem Papst für die Krönung und die Gewährung besonderer Vorrechte entgegengekommen werden: Dem Papst wurde die Vergabe von ca. 100 Pfründen in Österreich, das Nominationsrecht bei der Besetzung der österreichischen Bischofsstühle in den ungeraden Monaten und ein Sonderzehnt auf die Kirchen- und Klosterpfründe im gesamten Reich zugestanden.
Den Kurfürsten missfiel allerdings dieser papalistische Vorstoß des Königs, wobei vor allem die konziliaristisch gesinnten Erzbischöfe von Köln und Trier als Hauptkritiker auftraten. Deren Absetzung durch Eugen IV. (1446) führte zu einem geschlossenen Protest der Kurfürsten gegen die Kirchenpolitik des Königs. Erst als der Papst die Absetzung zurücknahm und den Fürsten die Annahme der wichtigsten Konzilsdekrete versprach, waren sie zu Verhandlungen bereit. Mit der Unterzeichnung der sogenannten Fürstenkonkordate von 1447 schloss sich die Mehrzahl der deutschen Fürsten Friedrichs Politik an, da sie damit Eugen IV. als rechtmäßigen Papst anerkannten und ihm Gefolgschaft versicherten. Den Endpunkt dieser Annäherung markierte das Wiener Konkordat vom 17. Februar 1448 zwischen Friedrich III. und Eugens Nachfolger Nikolaus V., in dem die neue Beziehung zwischen Kaiser und Papst festgeschrieben wurde. Die versprochene Rezeption der Konzilsdokumente wurde so modifiziert, dass sie die päpstliche Machtentfaltung nicht behinderte.
Damit hatten Konzil und Gegenpapst (Felix V.) nicht nur die deutschen Fürsten als Verhandlungspartner verloren, sondern sie hatten auch einen gewaltigen Einflussbereich eingebüßt. Friedrich hatte mit seiner Politik zum Erstarken der papalistischen Partei innerhalb der Kirche beigetragen, die sich im Laufe der Zeit gegen den Konziliarismus durchsetzte. Der Papst hatte sich mit dem Konkordat seinen Einfluss auf die Kirche im Reich bewahrt und konnte durch die ihm gewährten Vorrechte erheblich in die Kirchenpolitik eingreifen. Dies wurde später als deutlicher Schritt hin zu einem römischen Zentralismus gedeutet.
Quellen
Concordato di Vienna, in: in: MERCATI, Angelus (Bearb.), Raccolta di concordati su materie ecclesiastiche tra la Santa Sede e le autorità civili, Bd. 1: 1098-1914, Rom 21954, S. 177-185.
I concordati dei principi, in: MERCATI, Angelus (Hg.), Raccolta di concordati su materie ecclesiastiche tra la Santa Sede e le autorità civili, Bd. 1: 1098-1914, Rom 21954, S. 168-177.
Literatur
BECKER, Winfried u. a. (Hg.), Die Kirchen in der deutschen Geschichte. Von der Christianisierung bis zu Gegenwart, Stuttgart 1996, S. 159-161.
KOLLER, Heinrich, Wiener Konkordat, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 10 (2001), Sp. 1159 f.
KRIEGER, Karl-Friedrich, Die Habsburger im Mittelalter. Von Rudolf I. bis Friedrich III., Stuttgart 22004, S. 175-186.
Empfohlene Zitierweise
Konkordat mit Wien von 1448, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 15042, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/15042. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 16.12.2013.
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