Apostolisches Vikariat Sachsen

Im Zuge der Reformation wurde das Bistum Meißen protestantisch: Der letzte katholische Bischof, Johann IX. von Haugwitz (1524-1595), verzichtete 1581 auf sein Amt und wurde evangelisch. Einzig das exemte Bautzener Kapitel blieb katholisch. Erst mit der Konversion des sächsischen Kurfürsten August des Starken (1670-1733) zum Katholizismus 1697, die es ihm ermöglichte, die polnische Krone anzunehmen, eröffneten sich neue Möglichkeiten für die katholische Kirche in Sachsen: 1708 konnte mit Pater Moritz Vota SJ (1629-1715) ein "Apostolischer Präfekt der Mission in Dresden und in ganz Sachsen" ernannt werden. Nach seinem Tod lag die Zuständigkeit beim Vikariat des Nordens. Ab 1743 ist ein eigenes Apostolisches Vikariat für Sachsen belegt. Von 1831 bis 1841 sowie von 1845 bis 1921 - mittlerweile sowohl von Seiten des Heiligen Stuhls als auch des sächsischen Staates genehmigt - wurden das Amt des Dekans des Bautzener Domkapitels und das des Apostolischen Vikars in Personalunion ausgeübt. Das lag auch daran, dass der Sitz in der Ersten Kammer der sächsischen Ständeversammlung dem Bautzener Dekan vorbehalten war. 1921 wurden beide Jurisdiktionen zum wiedererrichteten Bistum Meißen zusammengefasst.
Literatur
Apostolische Administratur der Lausitz; Schlagwort Nr. 1517.
Wiedererrichtung der Diözese Meißen 1921; Schlagwort Nr. 7099.
MEIER, Heinrich, Das Apostolische Vikariat in den Sächsischen Erblanden (Studien zur katholischen Bistums- und Klostergeschichte 24), Leipzig 1981.
Empfohlene Zitierweise
Apostolisches Vikariat Sachsen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1516, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1516. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 25.02.2019.
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