Reichsgesetzblatt

Das Reichsgesetzblatt erschien seit 1871 als Nachfolger des "Bundes-Gesetzblattes für den Norddeutschen Bund", das seit 1867 bestanden hatte. Es wurde in der Weimarer Republik weitergeführt und 1922 zweigeteilt. Der erste Teil umfasste Inneres, der zweite Äußeres sowie Gesetze und Verordnungen zum Reichshaushalt, zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, zu den inneren Angelegenheiten der Wehrmacht, zum Verkehr, zur Kohle- und Kaliwirtschaft sowie zu den inneren Angelegenheiten des Reichstags, des Reichswirtschaftsrats und der Reichsbank. Das Reichsgesetzblatt wurde 1945 eingestellt.
Quellen
Reichsgesetzblatt, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 11.02.2019).
Literatur
JASTROW, J., Das Reichsgesetzblatt, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 79 (1925), S. 40-116, in: www.jstor.org (Letzter Zugriff am: 11.02.2019).
Reichsgesetzblatt, Teil 1: Inneres, in: zdb-katalog.de (Letzter Zugriff am: 13.02.2019).
Reichsgesetzblatt, Teil 2: Äußeres, in: zdb-katalog.de (Letzter Zugriff am: 13.02.2019).
VIAF: 212917390
Empfohlene Zitierweise
Reichsgesetzblatt, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1549, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1549. Letzter Zugriff am: 24.04.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 25.02.2019.
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