Vorläufiges Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern vom 17. März 1919

In der Zeit des Machtvakuums nach der Ermordung Kurt Eisners und der Auflösung des Landtags am 21. Februar 1919, als die Entscheidung zwischen parlamentarischer und Räterepublik noch offen war, gelang es am 17. und 18. März 1919, den Landtag zu einer Tagung zu versammeln.
Dabei wurde neben der Wahl Johannes Hoffmanns zum neuen Ministerpräsidenten auch ein neues "Vorläufiges Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern" einstimmig beschlossen. Der Entwurf war noch zu Eisners Lebzeiten entstanden und auf den 20. Februar 1919 datiert. Das Gesetz verzichtete auf die programmatische Einleitung seines Vorgängers, des "Vorläufigen Staatsgrundgesetzes der Republik Bayern" vom 4. Januar 1919, war ansonsten jedoch fast wortgleich. Es enthielt unter anderem die bürgerlichen Grundrechte der Unverletzlichkeit der Person, der Freiheit des Glaubens und der Meinung in Rede und Schrift sowie der Freiheit der Lehre, Wissenschaft und Kunst.
Zum Verhältnis von Kirche und Staat hieß es nahezu gleichlautend:
"§ 15. Die Glaubensgesellschaften sind gleichberechtigt und ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbständig nach Maßgabe der Staatsgesetze. Niemand kann zum Eintritt in eine Glaubensgesellschaft oder zum Verbleiben in ihr, zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Kultushandlungen gezwungen werden.
Bestehende Rechte der Glaubensgesellschaften können nur durch Gesetz abgelöst werden.
§ 16. Das Unterrichtswesen ist eine staatliche Angelegenheit. Die Erteilung des Religionsunterrichts ist den Glaubensgesellschaften überlassen. Staatliche Lehrpersonen können zur Erteilung des Religionsunterrichts nicht gezwungen werden. Die Erziehungsberechtigten können von Staatswegen nicht gezwungen werden, die ihnen anvertraute Jugend zur Teilnahme am Religionsunterricht oder an religiösen Übungen anzuhalten."
Diese "Vorläufige Staatsgrundgesetz" wurde von der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 abgelöst.
Quellen
Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes des Freistaates Bayern vom 20. Februar 1919, in: Verhandlungen des Bayerischen Landtags. Tagung 1919, Beilagen-Bd. 1: Beilagen 1 bis 321, Beilage 4, S. 22, in: geschichte.digitale-sammlungen.de (Letzter Zugriff am: 07.08.2012).
Vorläufiges Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern vom 17. März 1919, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1919, Nr. 18, S. 109-112.
Literatur
HÜRTEN, Heinz, Revolution und Zeit der Weimarer Republik, in: SCHMID, Alois (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4: Das neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart, Teilbd. 1: Staat und Politik, München 22003, S. 438-498, hier 459.
Empfohlene Zitierweise
Vorläufiges Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern vom 17. März 1919, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16001, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16001. Letzter Zugriff am: 16.04.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 13.08.2012.
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