Repräsentantenhaus (USA)

Das Repräsentantenhaus bildet zusammen mit dem Senat den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika (Art. 1,1). Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden alle zwei Jahre in den einzelnen US-Bundesstaaten direkt nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten eines Staates ist abhängig von dessen Einwohnerzahl, wobei jeder Staat aber mindestens durch einen Abgeordneten vertreten werden muss (Art. 1,2). Insgesamt gibt es 435 Sitze.
Das Repräsentantenhaus besitzt wie der Senat legislative Funktion. Gesetze müssen sowohl vom Repräsentantenhaus als auch vom Senat verabschiedet werden (Art. 7,2). Das Repräsentantenhaus kann Staatsanklage gegen den US-Amerikanischen Präsidenten oder andere Amtsträger der Vereinigten Staaten erheben (Art. 1,2 und Art. 2,4).
Quellen
Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (1787), in: www.verfassungen.net (Letzter Zugriff am: 16.11.2009).
Literatur
KLEY, Andreas, Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Grossbritannien, die USA, Frankreich, Deutschland und die Schweiz, Bern 2004, S. 92 f.
United States House of Representatives. 111th Congress. 2nd Session, in: www.house.gov (Letzter Zugriff am: 18.01.2010).
Empfohlene Zitierweise
Repräsentantenhaus (USA), in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18097, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18097. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 24.03.2010.
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