Senat (USA)

Der Senat bildet gemeinsam mit dem Repräsentantenhaus den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika (Art. 1,1). Im Senat sind die einzelnen Bundesstaaten unabhängig von ihrer Einwohnerzahl mit je zwei Senatoren vertreten, welche für sechs Jahre im Amt bleiben. Jeweils ein Drittel der Senatoren wird alle zwei Jahre von der Bevölkerung der jeweiligen Bundesstaaten direkt gewählt (Zusatzartikel 17).
Der Senat besitzt neben der legislativen auch noch kontrollierende und beratende Funktion. Er berät den US-amerikanischen Präsidenten bei der Ernennung von Ministern, Botschaftern, Bundesrichtern und Chefs von Bundesbehörden.
Kommt es zu einem Amtsenthebungsverfahren, wird der Fall im Senat verhandelt, der den Angeklagten mit einer Zweidrittelmehrheit verurteilen kann (Art. 1,3).
Quellen
U.S. Constitution, in: www.usconstitution.net (Letzter Zugriff am: 14.02.2013).
Literatur
KLEY, Andreas, Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Grossbritannien, die USA, Frankreich, Deutschland und die Schweiz, Bern 2004, S. 93.
United States House of Representatives. 111th Congress. 2nd Session, in: www.house.gov (Letzter Zugriff am: 18.01.2010).
Empfohlene Zitierweise
Senat (USA), in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 19014, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/19014. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 25.02.2013.
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