Bundesratsausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Nach Artikel 8 der Reichsverfassung bildete der Bundesrat aus den Bevollmächtigten der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und zwei jährlich zu wählenden Bevollmächtigten anderer Bundesstaaten einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Bayern hatte den Vorsitz inne. Der Bundesratsausschuss konnte allerdings gegenüber dem Auswärtigen Amt, das die auswärtigen Angelegenheiten dominierte, nur geringen Einfluss ausüben.
In der Sitzung vom 20. August 1917 wurde über die päpstliche Friedensnote beraten.
Quellen
Verfassung des Deutschen Reichs, in: Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes 16 (1871), S. 64-85, hier 68, in: www.lwl.org (Letzter Zugriff am: 20.02.2013).
Literatur
DEUERLEIN, Ernst, Der Bundesratsausschuss für die auswärtigen Angelegenheiten 1870-1918. Dargestellt vornehmlich auf Grund bisher unveröffentlichter Akten des Bayerischen Geheimen Staatsarchivs München, der Bayerischen Staatskanzlei München, des Württembergischen Hauptstaatsarchivs Stuttgart und des Badischen Generallandesarchivs Karlsruhe, Regensburg 1955, S. 297-299.
Empfohlene Zitierweise
Bundesratsausschuss für auswärtige Angelegenheiten, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2047, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2047. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 25.02.2013.
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