Bayerischer Kirchenvertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins vom 15. November 1924, Artikel 21

Artikel 21 des Vertrags zwischen dem Bayerischen Staat und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins ist nur ähnlich, aber nicht gleichlautend wie Artikel 14 des Vertrags zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz.
"I. Zur Bestreitung des Personalaufwandes des Landeskirchenrates leistet der Staat jährliche Zuschüsse, und zwar
a.) für den Kirchenpräsidenten in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Staatsrates,
b.) für den Vizepräsidenten in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Ministerialdirektors,
c.) für fünf Oberkirchenräte in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Ministerialrates, für sechs weitere Oberkirchenräte in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Oberregierungsrates und für einen Hilfsarbeiter in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Regierungsrates I. Klasse,
d) für den sonstigen Personalaufwand in Höhe der Hälfte der Beträge nach Buchst. a, b und c.
II. Der Besoldungsberechnung nach Abs. I. Buchst. a mit c werden jeweils die letzte Dienstaltersstufe der einschlägigen Beamtenbesoldungsgruppe und, soweit die Besoldungen örtlich abgestuft sind, die für den Dienstsitz des Landeskirchenrates jeweils geltenden staatlichen Sätze zugrunde gelegt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand des Beamten gewährt werden, dann Ministerialzulagen bleiben für die Berechnung außer Betracht.
III. Für den Kirchenpräsidenten wird außerdem eine Dienstaufwandsentschädigung in dem dem Erzbischof von München-Freising jeweils zustehenden Betrage gewährt."
Quellen
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins vom 15. November 1924, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 297, S. 677-682, hier 680.
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins, in: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für den Freistaat Bayern 1925, S. 61-64, hier 63, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 25.08.2015).
Literatur
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz vom 15. November 1924, Artikel 14; Schlagwort Nr. 23084.
Empfohlene Zitierweise
Bayerischer Kirchenvertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins vom 15. November 1924, Artikel 21, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 23083, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/23083. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 26.06.2019.
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