Preußischer Landtag, Weimarer Republik

Gemäß der preußischen Verfassung vom 30. November 1920 gehörte der Landtag neben dem Staatsministerium und dem Staatsrat zu den Hauptorganen des Verfassungslebens. Er wurde für vier Jahre gewählt (Art. 13). Dabei galt das Verhältniswahlrecht, wobei auf je 40.000 Stimmen ein Abgeordneter entfiel. Der Landtag war zuständig für die Berufung des Ministerpräsidenten, die Kontrolle des Staatsministeriums, den Beschluss der Gesetze, die Genehmigung der Staatsverträge, die sich auf den Gesetzgebungsbereich bezogen, die jährliche Feststellung des Staatshaushaltsplanes sowie für die Ermächtigung zur Kreditbeschaffung und zur Sicherheitsübernahme (Art. 29, 44 und 63-67). Für Verfassungsänderungen war eine doppelte Zweidrittelmehrheit notwendig (Art. 30). Der Staatsrat konnte in begrenztem Umfange an der Gesetzgebung mitwirken (Art. 40 und 42). Die Amtführung der vom Ministerpräsidenten ernannten Minister bedurfte des Vertrauens des Landtages. Dieser konnte den Rücktritt sowohl einzelner Minister als auch des Gesamtministeriums erzwingen (Art. 46 und 57). In Preußen herrschte somit ein parlamentarisches Regierungssystem. Die Auflösung des Landtages konnte nur durch Selbstauflösung, Volksentscheid oder auf gemeinsamen Beschluss des Ministerpräsidenten und der Präsidenten des Staatsrats sowie des Landtages erfolgen (Art. 14).
Quellen
Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920, in: WITTRECK, Fabian, Weimarer Landesverfassungen. Die Verfassungsurkunden der deutschen Freistaaten 1918-1933. Textausgabe mit Sachverzeichnis und einer Einführung, Tübingen 2004, S. 466-481.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 746 f.
MÖLLER, Horst, Preußen von 1918 bis 1947. Weimarer Republik, Preußen und der Nationalsozialismus, in: NEUGEBAUER, Wolfgang (Hg.), Handbuch der preußischen Geschichte, Bd. 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Berlin / New York 2001, S. 149-316, hier 217-220.
Empfohlene Zitierweise
Preußischer Landtag, Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 25094, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/25094. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 10.03.2014.
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