Badische Verfassung vom 21. März 1919, § 18

"(1) Jeder Landeseinwohner genießt der ungestörten Gewissensfreiheit und in Ansehung der Art seiner Gottesverehrung des gleichen Schutzes.
(2) Niemand, insbesondere auch kein Beamter oder Angehöriger der bewaffneten Macht, darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen oder an der Erfüllung seiner religiösen Pflichten gehindert werden.
(3) Alle staatlich anerkannten kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben das Recht der Selbstbesteuerung nach den Landesgesetzen. Sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei und selbständig im Rahmen der allgemeinen Staatsgesetze. Insbesondere werden die Kirchenämter durch die Kirchen selbst verliehen. Die ehemals landesherrlichen Patronate sind aufgehoben; ebenso die standes- und grundherrlichen Patronate, soweit diese nicht nachweislich Privatpatronate sind.
(4) Kirchliche und religiöse Gemeinschaften, die nach ihrer Verfassung und der Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten und deren Ziele den Staatsgesetzen und der Sittlichkeit nicht zuwider sind, müssen durch das Staatsministerium als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des vorigen Absatzes anerkannt werden.
(5) Das Kirchengut und die Güter und Einkünfte der kirchlichen Stiftungen, Unterrichts- und Wohltätigkeitsanstalten dürfen ihren Zwecken und ihren bisherigen Verfügungsberechtigten nicht entzogen werden."
Quellen
Badische Verfassung vom 21. März 1919, in: Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1919, Nr. 18, S. 279-294, hier 282.
Badische Verfassung vom 21. März 1919, in: WITTRECK, Fabian (Hg.), Weimarer Landesverfassungen. Die Verfassungsurkunden der deutschen Fürstenstaaten 1918-1933. Textausgabe mit Sachverzeichnis und einer Einführung, Tübingen 2004, S. 79-93, hier 82.
Empfohlene Zitierweise
Badische Verfassung vom 21. März 1919, § 18, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 28064, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/28064. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 14.01.2013, letzte Änderung am 25.03.2013.
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