Bayerisches Gesetz über Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht an den Volksschulen (Schulaufsichtsgesetz) vom 1. August 1922

Mit dem bayerischen Gesetz über Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht an den Volksschulen (Schulaufsichtsgesetz) vom 1. August 1922 wurde die Verordnung über Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht für die Volksschulen vom 28. August 1919 aufgehoben, die vom damaligen sozialdemokratischen Kultusminister Johannes Hoffmann erlassen worden war. Kultusminister Franz Matt von der Bayerischen Volkspartei trieb mit dem Gesetz die konservative Revision der Hoffmannschen Reformen voran. Die wichtigsten Veränderungen waren, dass die bisherige fakultative Beteiligung der Pfarrvorstände an den Schulpflegschaften verpflichtend wurde, dass die kollegiale Schulleitung durch eine autoritative, mit einem vom Staat ernannten Schulleiter ersetzt wurde und dass die Bezirkschulaufsicht zukünftig von einem hauptamtlichen Bezirksschulrat getätigt werden sollte. Den Vertretern der Religionsgemeinschaften wurde ein Besuchsrecht im Religionsunterricht zugestanden. Allerdings war es ihnen nicht gestattet, weltlichen Religionslehrern direkte Weisungen zu erteilen, sondern sie konnten lediglich ein Eingreifen der staatlichen Schulaufsichtsbehörden veranlassen.
Zwar wurde die geistliche Schulaufsicht mit diesem Gesetz nicht wieder eingeführt, gegenüber dem Vorrang fachlicher Schulaufsicht und der Simultanschule in der Reichsverfassung stellte es aber eine großzügige Berücksichtigung kirchlicher Interessen dar.
Quellen
Gesetz über Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht an den Volksschulen (Schulaufsichtsgesetz) vom 1. August 1922, in: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für den Freistaat Bayern 1922, Nr. 34, S. 385-392.
Literatur
SCHMIDT, Lydia, Kultusminister Franz Matt (1920-1926). Schul-, Kirchen- und Kunstpolitik in Bayern nach dem Umbruch von 1918 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 126), München 2000, S. 141-161.
Empfohlene Zitierweise
Bayerisches Gesetz über Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht an den Volksschulen (Schulaufsichtsgesetz) vom 1. August 1922, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 29027, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/29027. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015.
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