Fuldaer Bischofskonferenz 1923 vom 21.-23. August, Nr. 46

"Die Sondergabe des Bonifatiusvereins wird für dieses Jahr zur Linderung der Kirchennot in Frankfurt gemäß Antrag bewilligt; für die vorjährige Sondergabe, die für die Missionsstation Aumund dem Bischof von Hildesheim gegeben war, spricht dieser seinen Dank aus.
Es wird in Aussicht genommen, mit der nächstjährigen Bischofskonferenz das 75jährige Jubiläum des Bonifatiusvereins zu verbinden.
Die Konferenz billigt die Gründung einer Ausgleichskasse beim Generalvorstand des Bonifatiusvereins, um daraus den Diasporageistlichen ein Mindestgehalt zu sichern. Es wird in Aussicht genommen, daß nur diejenigen Diasporadiözesen daraus Unterstützung erhalten, die einen Prozentsatz des Gehaltes von den staatlich besoldeten Geistlichen als Abgabe erheben. Alle Konferenzmitglieder übernehmen es, in ihren Ordinariaten der Frage näher zu treten, ob in allen Diözesen eine solche prozentuale Abgabe von den staatlich besoldeten Geistlichen zugunsten der Diasporageistlichen eingeführt werden kann und soll."
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 21.-23. August 1923, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1: 1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 253, S. 510-524, hier 522.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1923 vom 21.-23. August, Nr. 46, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3531, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3531. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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