Fuldaer Bischofskonferenz 1926 vom 10.-12. August, Nr. 26

"Priesterhilfe für Diaspora-Geistliche. Die Konferenz beschließt:
'Es ist für den hochwürdigen Klerus eine vordringliche Standessache und Liebespflicht, für die darbenden geistlichen Mitbrüder in der Diaspora zu sorgen. Wir bestimmen deshalb, daß
1. in den Diasporadiözesen, soweit sie die Ausgleichskasse in Anspruch nehmen, alle auskömmlich besoldeten Priester 3 % ihres Gehaltes für die minderbesoldeten Diasporapriester der eigenen Diözese abgeben;
2. in allen übrigen Diözesen die auskömmlich besoldeten Priester wenigstens 1 % ihres Gehaltes an die Ausgleichskasse des Generalvorstandes zu Paderborn abführen.'
Eine 'auskömmliche Besoldung' beziehen auch diejenigen preußischen Pfarrer, die Ausfälle an ihrem Gehalte erleiden. Abgabepflichtig sind nicht bloß die Pfarrer, sondern auch die Domkapitulare, die Schul- und Anstalts- und sonst freigestellten Geistlichen, sowie die Hilfsgeistlichen, soweit sie das von der Bischofskonferenz festgesetzte Gehalt beziehen. Die Bischöfe werden mindestens mit dem gleichen Satze an dieser Abgabe sich beteiligen."
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 10.-22. August 1926, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 2: 1926-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 374, S. 745-758, hier 756.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1926 vom 10.-12. August, Nr. 26, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3534, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3534. Letzter Zugriff am: 26.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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