Fuldaer Bischofskonferenz 1929 vom 6.-8. August, Nr. 26

"Auf Anregung des Bonifatiusvereins beschließt die Bischofskonferenz, daß die zur Gehaltsaufbesserung der Diasporageistlichen von der Konferenz schon 1926 beschlossene 1 % Gehaltsabgabe den auskömmlich besoldeten Priestern in den Diözesen des preußischen Hinterlandes (Köln, Münster, Trier, Glatz, Katscher) nochmals in amtlicher Form nahegelegt wird. Dabei möge betont werden, daß die jetzt vielfach üblichen, nach unten abgerundeten festen Sätze (50 bzw. 25 RM) in Anbetracht der Gehaltsaufbesserung nicht mehr als ein volles Prozent des Jahresgehaltes gelten können, daß deshalb die schon 1926 vorgesehene prozentuale Abgabe (1 %) wieder aufgenommen werden solle.
Die Hochwürdigsten Ordinariate der angeschlossenen außerpreußischen Hinterlandsprengel (Freiburg, Mainz, Rottenburg) werden gebeten, eine den dortigen Besoldungsverhältnissen entsprechende Erhöhung der Beiträge offiziell anzuregen."
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 6.-8. August 1929, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 2: 1926-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 475, S. 955-969, hier 968.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1929 vom 6.-8. August, Nr. 26, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3537, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3537. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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