Rede Knillings über den freireligiösen Sittenunterricht vom 17. Juli 1914

Bei der Generaldebatte der Kammer der Reichsräte über das Budget des Kultusministeriums für die Jahre 1914 und 1915 meldete sich am 17. Juli 1914 der Reichsrat Joseph Maria Graf von Arco-Zinneberg zu Wort. Er sprach sich für den obligatorischen Besuch des regulären konfessionellen Religionsunterrichts für alle Kinder und ein Verbot des freireligiösen Sittenunterrichts aus. Kultusminister Eugen von Knilling antwortete, dass die Genehmigung, die die Behörden 1905 für den freireligiösen Sittenunterricht vorläufig erteilt hatten, aufgehoben werde, weil dieser den religiös-sittlichen Erziehungszielen des Staates widerspreche. Eine entsprechende Ministerialentschließung sei bereits auf dem Weg. Einen Zwang zur Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht für freireligiöse Kinder hielt Knilling angesichts der Rechtssprechung der bayerischen Justiz aber nicht für durchsetzbar.
Quellen
Verhandlungen der Kammer der Reichsräte des bayerischen Landtages. XXXVI. Landtagsversammlung. II. Session 1913/14. 27. September 1913 bis 2. August 1914. Stenographische Berichte, Bd. 2: Nr. 22-41, München [1914], S. 368-371.
Literatur
Erlass des bayerischen Königlichen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten zum freireligiösen Sittenunterricht vom 17. Juli 1914 und seine Aufhebung am 10. Januar 1919; Schlagwort Nr. 1051.
Empfohlene Zitierweise
Rede Knillings über den freireligiösen Sittenunterricht vom 17. Juli 1914, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 575, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/575. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.
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