Friedensvertrag von Bukarest vom 7. Mai 1918

Ende 1916 okkupierten die Mittelmächte mehr als die Hälfte Rumäniens inklusive der Hauptstadt Bukarest, doch sie konnten das Land nicht zur Kapitulation zwingen. Die Gerüchte über einen Separatfrieden erwiesen sich als grundlos. Erst nach der Ausscheidung Russlands aus dem Krieg kam es am 10. November 1917 zu einem Waffenstillstand und am 7. Mai 1918 zu einem Separatfrieden zwischen Rumänien und den Mittelmächten. Rumänien schied besiegt aus dem Krieg aus und das Deutsche Reich beendete seine Besatzung. Die Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien von vor dem Zweiten Balkankrieg 1913 wurde wiederhergestellt, wodurch die Süddobrudscha und ein Teil der Norddobrudscha an Bulgarien fielen. Rumänien verzichtete zugunsten von Österreich-Ungarn auf einige Gebirgsregionen und Karpathenpässe. Die Mittelmächte erhielten die Nutzungsrechte an den rumänischen Ölvorkommen.
Das rumänische Parlament schob die Ratifizierung des Friedensvertrags bis zum Kriegsende hinauS. Durch die Pariser Vorortverträge wurde der Friedensvertrag von Bukarest offiziell für nichtig erklärt.
Literatur
BORNEMANN, Elke, Der Frieden von Bukarest 1918 (Europäische Hochschulschriften III, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 64), Frankfurt am Main 1978.
HÖPKEN, Wolfgang, Rumänien, in: HIRSCHFELD, Gerhard / KRUMEICH, Gerd / RENZ, Irina (Hg.), Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn u. a. 2003, S. 806-807.
Empfohlene Zitierweise
Friedensvertrag von Bukarest vom 7. Mai 1918, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 6003, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/6003. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 01.12.2010.
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