Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums

Papst Paul III. gründete am 21. Juli 1542 mit der Bulle "Licet ab initio" ein aus sechs Kardinälen bestehendes oberstes Inquisitionstribunal, die "Sacra Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis seu Sancti Afficii". Diese Kongregation zentralisierte die seit Mitte des 13. Jahrhunderts fast ausschließlich vom Dominikanerorden geleitete "Inquisitio haeretica previtatis". Ihre Hauptaufgabe war der Kampf gegen Irrlehren sowie die Sicherung der Einheit der Kirche, insbesondere angesichts des aufkommenden Protestantismus. Daneben bildete sie das Zentrum aller inquisitorischen Vollmachten in Rom, mit denen der Heilige Stuhl einer Verselbstständigung der nationalen Inquisitionen entgegenwirken wollte.
Die Kompetenzen des Inquisitionsgerichts wurden im Laufe des 16. Jahrhunderts weiter ausgebaut. Papst Sixtus V. nahm die Römische Inquisition, auch Heiliges Offizium ("Sanctum Officium") genannt, schließlich mit der Konstitution "Immensa aeterna Dei" vom 22. Januar 1588 als "Congregatio prima" in den neu gegründeten Organisationsverband der römischen Kardinalskongregationen auf. Das Heilige Offizium übernahm nun alle den Glauben betreffende Fragen im juristischen Bereich und dehnte ihre Zuständigkeit damit auf die ganze katholische Welt aus. Daneben hatte sie noch andere Aufgaben wie zum Beispiel die Vollmacht, von den Hindernissen der Religionsverschiedenheit und Bekenntnisverschiedenheit zu dispensieren.
Im Rahmen seiner Kurienreform änderte Papst Pius X. den Namen des Dikasteriums mit der Konstitution "Sapienti consilio" vom 29. Juni 1908 in "Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums" ("Sacra Congregatio Sancti Officii"). Nach can. 246 des Codex Iuris Canonici von 1917 ist es die Aufgabe des Heiligen Offiziums die Glaubenslehre und die Sitten zu überwachen. Sie hat das Recht, Schrifttums auf seinen Glaubensinhalt zu prüfen und zu verbieten. Die Verfassung des Heiligen Offiziums wurde mit einigen Zusätzen der Inquisitionstribunale nachgebildet. Präfekt der Kongregation ist der Papst. Neben einem Sekretär gehört eine gewisse Anzahl an Kardinälen der Kongregation an. Konsultoren und Qualifikatoren unterstützen die Arbeit des Dikasteriums beratend.
Die Arbeit des Heiligen Offiziums unterlag der Geheimhaltung und Dokumente wurden entsprechend gekennzeichnet: "Sub Secreto S. Officii". Eine Verletzung des Geheimhaltungsgebots zog die Exkommunikation nach sich.
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, can. 246, in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 13.06.2016).
Codex Iuris Senior, can. 246, in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 13.06.2016).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici. Pii X Pontificis Maximi iussu digestus Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, in: www.archive.org (Letzter Zugriff am: 13.6.2016).
Literatur
DEL RE, Niccolò (Hg.), Vatikanlexikon, Augsburg 1998, S. 413-416.
Geheimhaltung; Schlagwort Nr. 1852.
HILLING, Nikolaus, Die römische Kurie. Ein kurzes Handbuch für die Kenntnis der gegenwärtigen Verfassung und ein kanonistischer Führer für den praktischen Verkehr mit den obersten päpstlichen Behörden in Rom, Paderborn 1906, S. 51-54.
Kongregation für die Glaubenslehre, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 05.10.2010).
Empfohlene Zitierweise
Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 8000, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/8000. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 10.09.2018.
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