Bayerische Ministerialentschließung vom 9. Oktober 1854

Die bayerische Ministerialentschließung vom 9. Oktober 1854 zum Vollzug des Konkordats von 1817 war die staatliche Antwort auf die Eingabe des bayerischen Episkopats vom 15. Mai 1854 und wiederholte in Teil II in Bezug auf die Schulfrage die bereits in der Ministerialentschließung vom 8. April 1852 gewährten Rechte über die Beteiligung der Bischöfe bei der Besetzung sämtlicher Lehrstellen an den Lyzeen. Zusätzlich wurde Art. V Abs. 4 des Konkordats zitiert, der besagt, dass die Bischöfe auch in den öffentlichen Schulen über die Glaubens- und Sittenlehre wachen sollten.
In Teil III wurde das Schulaufsichtsrecht der Bischöfe bestätigt. Die in Art. 23 der bayerischen Ministerialentschließung vom 8. April 1852 festgeschriebene bischöfliche Approbation der Lehrbücher für den Religionsunterricht bedurfte fortan zusätzlich der landesherrlichen Einsicht und Zustimmung.
Literatur
BOSL, Karl, Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern, Abteilung III, Bd. 8: Kultur und Kirchen, München 1983, Nr. 125, S. 432-440.
Empfohlene Zitierweise
Bayerische Ministerialentschließung vom 9. Oktober 1854, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 8104, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/8104. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 25.03.2013, letzte Änderung am 24.10.2013.
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