Bayerische Ministerialentschließung vom 14. Februar 1843, die Ausübung der Privat-Präsentationsrechte auf geistliche Pfründe betreffend

"I[nnenminister]. Der k. Regierung wird auf ihren Bericht vom 2. Juli 1841 obigen Betreffs Folgendes zur Entschließung erwiedert:
Die Präsentation auf eine katholische Kirchenpfründe besteht nach kirchenrechtlichen Begriffen in derjenigen Handlung des bezüglichen Patrons, vermöge deren derselbe zu dem erledigten Kirchenamte seines Patronates dem Bischofe, welchem das Institutionsrecht auf solches zukömmt, einen tauglichen Priester vorstellt; – hieraus geht von selbst hervor, daß die Präsentations-Urkunden, sowie sie nicht an die einschlägige k. Regierung, sondern an den betreffenden Ordinarius gerichtet sein müssen, auch nicht bei den Regierungsakten zu hinterlegen, sondern bei dem einschlägigen Ordinariate in Vorlage zu bringen, und dortselbst, als dahin gehörig, aufzubewahren seien. Dem zu Folge hat die k. Regierung, sobald das bischöfliche Ordinariat erklärt hat, daß es gegen die Absicht eines Patrons, auf eine erledigte Pfründe seines Patronates einen gewissen Priester zu präsentieren, nichts zu erinnern habe, und sobald von den k. Stellen ausgesprochen ist, daß der Präsentat auch alle landesgesetzlichen Bedingungen erfüllt habe und persona Regi grata sei, oder mit andern Worten, sobald die landesherrliche Genehmigung zur Präsentation ertheilt ist, den Prätentaten auffordern zu lassen, nunmehr die Präsentations-Urkunde seinem Bischofe vorzulegen, und um die kanonische Institution zu bitten.
Hienach ist sich für die Zukunft zu achten.
Das bischöfliche Ordinariat Augsburg ist von gegenwärtiger Entschließung in Kenntniß zu setzen.
München, den 14. Februar 1843."
Quellen
Ministerialentschließung vom 14. Februar 1843, die Ausübung der Privat-Präsentationsrechte auf geistliche Pfründe betreffend, in: WEBER, Karl (Hg.), Neue Gesetz- und Verordnungen-Sammlung für das Königreich Bayern mit Einschluß der Reichsgesetzgebung. Enthaltend die auf dem Gebiete der Verfassung und Verwaltung geltenden oder die Interessen des Staatsbürgers betreffenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen. Mit systematischem, alphabetischem und chronologischem Register, Bd. 3: 1834 bis 1848, Nördlingen 1883, Nr. 1147, S. 480.
Empfohlene Zitierweise
Bayerische Ministerialentschließung vom 14. Februar 1843, die Ausübung der Privat-Präsentationsrechte auf geistliche Pfründe betreffend, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 8110, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/8110. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 17.12.2014.
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