Dokument-Nr. 10163
Religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, in: Amtsblatt für die Erzdiözese München und Freising, Nr. 13, 24. September 1921
Der Ritus der Eidesabnahme ist möglichst feierlich und eindrucksvoll zu gestalten. Zeugen sind nicht absolut notwendig, wenngleich ihre Anwesenheit die Feierlichkeit der heiligen Handlung erhöhen kann. Bei Gelegenheit der Stuhlfeier, jedenfalls möglichst frühe vor der Trauung, wird der Pfarrer aber sein Beauftragter in einer Kapelle oder Sakristei oder, wo dies nicht eingängig ist, im pfarramtlichen Zimmer vor dem Kruzifix und zwei brennenden Herzen die Brautleute zuerst über die Heiligkeit des Eides,
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Eidesformelvor Abschluß einer gemischten Ehe. Wir schwören vor Gott dem Allwissenden: - Wir werden unsere Ehe – nur vor dem katholischen Pfarrer abschließen. – Wir werden alle Kinder unserer Ehe – katholisch taufen lassen – und in der katholischen Religion – unterrichten und erziehen. – Wir versprechen einander – mit diesem Eid- schwur in der Gegenwart Gottes: - Auch wenn der Tod unsern Ehebund auflöst, - wird der überlebende Teil – das Versprechen der katholischen Kindereziehung – treu und gewissenhaft halten.
Ich (der nichtkatholische Teil) verspreche, - meinem künftigen Ehegatten – durch Wandel und Wort – in frohen und in kummervollen Zeiten – Hochachtung vor dem katholischen Glauben – und seinen Lebenswerten einzuflößen.
Und ich (der nichtkatholische Teil) verspreche, - meinem künftigen Ehegatten – in der Ausübung seiner religiösen Pflichten – niemals ein Hindernis in den Weg zu legen.
So schwören wir beide: - So wahr mir Gott helfe – und sein heiliges Evangelium. Amen.
Vor- und Familienname des Bräutigams:...
Vor- und Familienname der Braut:...
Vorstehende Unterschriften bestätigt:
Name des Pfarrers:...
Ort und Tag:... den....
L. S.
Stempel (S.C. PRO NEGOTIIS ECCLESIASTICIS EXTR. )