TEI-P5
                        
                            Dokument-Nr. 551
                         
                        
                        Abschrift
                         
                        Euer Eminenz erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 26. v. Mts. - G. K. 6651 -
        betreffend Verteilung der konkordatsmässigen Staatsdotation auf die einzelnen Diözesen sehr
        ergebenst Nachstehendes:
Grundsätzlich halte ich meinen Einspruch (vom 16. August d. Js) gegen die Kürzung des dem Bischöflichen Stuhle seit 1855 zustehenden Staatsgehaltes von 27.000 RM. aufrecht. In der Voraussetzung aber,
1) dass der Unterschiedsbetrag zwischen dem obigen und dem konkordatsmässig angesetzten Gehalte zu meinen Lebzeiten aus anderweitigen Staatsmitteln gewährt werde,
2) dass später etwaige eigene Einnahmen des Bischofs solange nicht eingerechnet werden, als das Gehalt von 27.000 Mk nicht erreicht wird,
will ich hierdurch dem von der Berliner Konferenz aufgestellten Verteilungsschlüssel zustimmen.
gez. + Augustinus 
                        Dieses Schreiben ist eine Anlage zum Schreiben Bertrams an Pacelli (Dokument Nr. 973). 
                        
                             
                        Online seit 20.01.2020. 
                    
    Dokument-Nr. 551
Bludau, Augustinus an Bertram, Adolf Johannes
 an Bertram, Adolf Johannes
Frauenburg, 09. November 1929
                        Grundsätzlich halte ich meinen Einspruch (vom 16. August d. Js) gegen die Kürzung des dem Bischöflichen Stuhle seit 1855 zustehenden Staatsgehaltes von 27.000 RM. aufrecht. In der Voraussetzung aber,
1) dass der Unterschiedsbetrag zwischen dem obigen und dem konkordatsmässig angesetzten Gehalte zu meinen Lebzeiten aus anderweitigen Staatsmitteln gewährt werde,
2) dass später etwaige eigene Einnahmen des Bischofs solange nicht eingerechnet werden, als das Gehalt von 27.000 Mk nicht erreicht wird,
will ich hierdurch dem von der Berliner Konferenz aufgestellten Verteilungsschlüssel zustimmen.
gez. + Augustinus
