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                            Dokument-Nr. 8698
                         
                        
                        Euer Durchlaucht auf das gef. Schreiben vom 29. V. 17
        Abt. C 8 Nr. 258, beehre ich mich folgendes ergebenst
        mitzuteilen:
Die unter dem Vorsitz des Hochwürdigsten Erzbischofs Kluczyński in Petersburg im November 1911 abgehaltene Konferenz der Bischöfe der Kirchenprovinz Mohylew hat unter anderen Angelegenheiten aus das [sic] Dekret Seiner Heiligkeit des Papstes Pius des X "Supremi Disciplinae" vom 2. Juli 1911 über die Feiertage zum Gegenstand ihrer Beratung gehabt. Die erwähnte Konferenz ging aus dem Standtpunkte aus, dass unser Land sich in sehr vielen Beziehungen von Ländern untersc[…] deren Verhältnisse der Heilige Vater beim Erlass dieses seh[…] [-]gen Dekrets vor Augen hatte, und dass die Ortsbevölkerung […] der Festtage an denen sie so sehr hängt missverstehen u[…] könnte. Aus diesen Erwägungen hat die genannte Konferen[…] auf Grund des § IV des erwähnten Dekrets: "Si qua vero […] regione aliquod ex abrogatis festis Episcopi conservandum […] Sanctae Sedi rem deferant", dem Heiligen Vater ihren Beschl[…] [-]breitet kraft dessen im Sinne des genannten § IV alle bishe[…] [-]tage auf dem ganzen Gebiete der Kirchenprovinz Mohylew aufre[…] [-]ten wurden und bis jetzt verpflichtend sind. Ich habe daher i[…] Falle, als nur einer der Sufraganer und an dieser Angelegenheit […] nehmenden Kirchenvorsteher, das Recht die Festtage aufzustehen o[…] sie auch auf eine beschränkte Zeit einzustellen. Aus denselben G[…]
Apostolischer Administrator u. Päpstlicher Protonotar
gez. v. Michalkiewicz. 
                        Die unvollständigen Wörter erklären sich durch einen Abriss des rechten Teiles der Seite
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                        Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 10.03.2014. 
                    
    Dokument-Nr. 8698
Michalkiewicz, Kazimierz Mikołaj an Isenburg-Birstein, Franz Josef Fürst von
 an Isenburg-Birstein, Franz Josef Fürst von
Vilnius, 18. Juni 1917
                        Die unter dem Vorsitz des Hochwürdigsten Erzbischofs Kluczyński in Petersburg im November 1911 abgehaltene Konferenz der Bischöfe der Kirchenprovinz Mohylew hat unter anderen Angelegenheiten aus das [sic] Dekret Seiner Heiligkeit des Papstes Pius des X "Supremi Disciplinae" vom 2. Juli 1911 über die Feiertage zum Gegenstand ihrer Beratung gehabt. Die erwähnte Konferenz ging aus dem Standtpunkte aus, dass unser Land sich in sehr vielen Beziehungen von Ländern untersc[…] deren Verhältnisse der Heilige Vater beim Erlass dieses seh[…] [-]gen Dekrets vor Augen hatte, und dass die Ortsbevölkerung […] der Festtage an denen sie so sehr hängt missverstehen u[…] könnte. Aus diesen Erwägungen hat die genannte Konferen[…] auf Grund des § IV des erwähnten Dekrets: "Si qua vero […] regione aliquod ex abrogatis festis Episcopi conservandum […] Sanctae Sedi rem deferant", dem Heiligen Vater ihren Beschl[…] [-]breitet kraft dessen im Sinne des genannten § IV alle bishe[…] [-]tage auf dem ganzen Gebiete der Kirchenprovinz Mohylew aufre[…] [-]ten wurden und bis jetzt verpflichtend sind. Ich habe daher i[…] Falle, als nur einer der Sufraganer und an dieser Angelegenheit […] nehmenden Kirchenvorsteher, das Recht die Festtage aufzustehen o[…] sie auch auf eine beschränkte Zeit einzustellen. Aus denselben G[…]
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 die die Konferenz der
        Bischöfe des ganzen Landes veranlasst haben, die alte Ordnung aufrechtzuerhalten, und aus
        Sorge, dass eine Änderung in dieser Hinsicht den Widerwillen des Volkes und der
        Geistlichkeit nicht hervorrufe, halte ich es für nicht angemessen gerade in dieser Zeit der
        äußersten Not, dem Flehen um Rettung zum Allerhöchsten Schranken zu setzen. Euer Durchlaucht
        äußern Sich dabei, dass die Regelung der kirchlichen Begehung der Sonn- und Feiertage
        getroffen werden sollte für das ganze Gebiet Ihrer Verwaltung dringend wünschenswert
        erscheint. Wenn diese Einheitlichkeit für das Euer Durchlaucht unterstehende Gebiet
        wünschenswert ist, so ist sie aus kirchlichen Rücksichten für die ganze Diözese notwendig.
        Da aber das Gebiet der Militärverwaltung Litauen nur einen Teil der Diözese Wilna
        einschließt, und abgesehen von den nicht okkupierten und Operationsgebieten derselben das
        ganze (gew.) Gouvernement Grodno und Teile des Gouvernements Wilna außer – […] des Gebietes
        der Verwaltung liegen, so könnte es geschehen, dass […] nur in der Diözese, sondern in einem
        Dekanat an einem und demsel[…] in einer Pfarrei ein obligatorischer Feiertag begangen, und
        in […]rpfarrei dem nicht der Fall wäre, was aus kirchlichen Rück[…] […]rchaus unzulässig
        ist. Unter Berücksichtigung aber, der auch […] Durchlaucht angeführten Gründe, habe ich
        seinerzeit die nöti[…] […]fügungen getroffen und betreffende Dispensen erteilt, damit
        […]lligen Forderungen der jetzigen Zeit dadurch entsprechen werde. […]aube, dass dieselben
        den im Schreiben Euer Durchlaucht zum Aus[…] gebrachten Wünschen ganz entsprechen würden.
        Die Abschriften der […]nnten Verordnungen liegen bei.Apostolischer Administrator u. Päpstlicher Protonotar
gez. v. Michalkiewicz.
