Dokument-Nr. 5353
Krausneck, Wilhelm
an Pacelli, Eugenio
München, 29. März 1924
Euer Exzellenz!
Zu dem heute unterzeichneten Konkordat zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern beehre ich mich namens der Bayerischen Staatsregierung noch folgendes zu erklären:
1.) | Zu Art. | II, V §§ 5 und 7, |
Art. | IX, X § 3 und XIII § 2. |
2.) | Zu Art. | IV § 2. |
3.) | Zu Art. | X § 1 Buchstabe h. |
Solange die Finanzlage des bayerischen Staates die Einrichtung
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eines Lyzeums oder eines vollen
Priesterseminars für die Diözese Speyer - wie es in Art. V der [sic] alten Konkordates von
1817 vorgesehen war - auf Staatskosten nicht gestattet, wird die Bayerische Staatsregierung
eine staatliche Mithilfe zur Beschaffung entsprechender Einrichtungen an einem Orte im
rechtsrheinischen Bayern an dem sich bereits eine entsprechende Studiengelegenheit zur
Ausbildung von Theologen befindet, beim Landtag vertreten.4.) | Zu Art. | XIII § 1 Buchst. b. |
b) Die Reifeprüfung kann nicht nur an einer staatlichen Gymnasium, sondern auch an einer diesem gleichgestellten nichtstaatlichen humanistischen Anstalt, z.B. einer unter Leitung einer religiösen Genossenschaft stehenden derartigen Lehranstalt, abgelegt werden.
c) Absolventen von Realgymnasien und von Oberrealschulen können die für dans [sic] Studium der katholischen Theologie erforderliche Nachprüfung in der griechischen bezw. in der lateinischen und griechischen Sprache sowohl an einem staatlichen öffentlichen Gymnasium wie an einem wom [sic] Staate anerkannten Privatgymnasium ablegen.
d) Anträgen kirchlicher Oberen auf Zuweisung von Zöglingen zur
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Ablegung der Reife -bezw. Nachprüfung an eine
nichtstaatliche, von einer religiösen Genossenschaft geleitete, aber mir den Rechten einer
staatlichen Anstalt ausgestattete Lehranstalt wird jederzeit entsprochen werden. 5.) | Zu Art. | XIII § 1 Buchst. c. |
Genehmigen Euer Exzellenz die Versicherung meiner augezeichnetsten Hochachtung.
Diesem Dokument liegt auf fol. 60r eine masch. verfasste Notiz bei, die vermutlich von einem Angestellten des Staatssekretariats angefertigt wurde. Diese lautet: "Monsignor Pacelli, a proposito del qui unito documento firmato dal Ministro Presidente di Baviera nel giorno della firma del Concordato Bavarese, col suo rapporto N. 30192 del 29 Marzo 1924 dice: "Finalmente mi è stata consegnata l'acclusa Nota in data di oggi, contenente le dichiarazioni ufficiali su vari articoli del Concordato, già convenute durante le trattative.".