TEI-P5
                        
                            Scheglmann, Alphons Maria
                         
                        
                        Im Oberhirtl. Verordnungsblatt v. g. Okt. 22 N 17 S. 215 wird erklärt:
"Gegen die betreffende Lehrerin wurde niemals der Bannfluch geschleudert; sie wurde niemals von den Sakramenten ausgeschlossen; es wurde ihr niemals der Empfang der heiligen Kommunion untersagt (es handelt sich ausschließlich um die tägliche Kommunion); es wurde gegen sie niemals öffentlich vorgegangen; es wurden über ihr Verhalten niemals dritte Personen gehört, sondern nur ihre eigenen Zuschriften gelesen; es wurde in der Sache kein Ordinariatsbeschluß gefaßt u. kein Ordinariatserlaß hinausgegeben."
gez. Dr. Scheglmann
Generalvikar
gez. Wührl
Sekretär 
                        
                             
                        Online seit 23.07.2014, letzte Änderung am 24.06.2016. 
                    
    Dokument-Nr. 13637
Scheglmann, Alphons Maria Wührl, Johann Baptist
Wührl, Johann Baptist : [Kein Betreff]. Regensburg, 09. Oktober 1922
: [Kein Betreff]. Regensburg, 09. Oktober 1922
                        "Gegen die betreffende Lehrerin wurde niemals der Bannfluch geschleudert; sie wurde niemals von den Sakramenten ausgeschlossen; es wurde ihr niemals der Empfang der heiligen Kommunion untersagt (es handelt sich ausschließlich um die tägliche Kommunion); es wurde gegen sie niemals öffentlich vorgegangen; es wurden über ihr Verhalten niemals dritte Personen gehört, sondern nur ihre eigenen Zuschriften gelesen; es wurde in der Sache kein Ordinariatsbeschluß gefaßt u. kein Ordinariatserlaß hinausgegeben."
gez. Dr. Scheglmann
Generalvikar
gez. Wührl
Sekretär
