TEI-P5
[Preußische Regierung]
In dem Ausdruck "unter Würdigung dieser Listen" (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 der
Vorschläge für einen Vertrag Preußens mit dem Apostolischen Stuhle) ist enthalten, daß der
Apostolische Stuhl die dem Kapitel zu benennenden Personen möglichst aus den Listen
auswählen werde, ohne im übrigen auf diese beschränkt zu sein.
Online seit 02.11.2015, letzte Änderung am 12.01.2016.
