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                            Dokument-Nr. 10965
                         
                        
                        Abschrift!
                         
                        Eine Aufwertung der bisher den Kirchengemaeinden [sic] aus Kap. 121 Tit. 1
        und 2 und Kap. 123. Tit. 1 des Staatshaushaltsplans zufliessenden Einnahmen in
        Goldmark entsprechend dem Friedenssatze ist fuer den Staatshaushaltsplan fuer 1924 nicht
        vorgesehen. Alle Betraege dieser Art, die unter einer Goldmark bleiben, sind daher vom 1.
        April 1924 ab und, soweit ihre Zahlung aus technischen Gruenden nicht moeglich ist, auch
        schon fuer die vorherliegende Zeit nicht mehr zu zahlen und in Abgang zu stellen.
Ueber die Hoehe und Art der Zahlung der genannten Zuschuesse nach dem 1. April 1924 bleibt weitere Verfuegung vorbehalten.
Im Auftrage. gez. Fleischer 
                        87v, unterhalb des Brieftextes masch. vom Verfasser vermerkt:
"Abschrift an: a. den Evangelischen Oberkirchenrat mit dem ergebenen Ersuchen, den Konsistorien der aelteren Provinzen hiervon Kenntnis zu geben.
b. das Landeskonsistorium in Hannover, die Konsistorien in Kiel, Aurich, Cassel, Wiesbaden und Frankfurt a.M. zur Kenntnisnahme.
c. die Herren Bischoefe zur gefaelligen Kenntnisnahme ergebenst. 
                        
                             
                        Online seit 18.09.2015. 
                    
    Dokument-Nr. 10965
Fleischer, Friedrich Wilhelm an Preußische RegierungspräsidentenPräsidenten der Preußischen Bau- und Finanzdirektion
 an Preußische RegierungspräsidentenPräsidenten der Preußischen Bau- und Finanzdirektion
Berlin, 15. März 1924
                        Ueber die Hoehe und Art der Zahlung der genannten Zuschuesse nach dem 1. April 1924 bleibt weitere Verfuegung vorbehalten.
Im Auftrage. gez. Fleischer
"Abschrift an: a. den Evangelischen Oberkirchenrat mit dem ergebenen Ersuchen, den Konsistorien der aelteren Provinzen hiervon Kenntnis zu geben.
b. das Landeskonsistorium in Hannover, die Konsistorien in Kiel, Aurich, Cassel, Wiesbaden und Frankfurt a.M. zur Kenntnisnahme.
c. die Herren Bischoefe zur gefaelligen Kenntnisnahme ergebenst.
