Dokument-Nr. 15853
Nelson an Pacelli, Eugenio
Lewin, 24. Juni 1923

Euer Hochwürden
erlauben wir uns folgende Schriftstücke in Abschrift zu übersenden:
a.) Schreiben der Treuhandgesellschaft, G. m. b. H. in Brisbane – Queensland vom 10. Mai 1920 nebenst Testament des am 1. Juni 1918 in Toovomba verstorbenen Grundbesitzers William Mitchner aus Allora – Queensland vom 21. April 1918,
b.) Schreiben des Pflegschaftsamtes in Brisbane vom 22. Dezember 1921 über den ungünstigen Ausfall der Entscheidung des Gerichts über die Rechtsgültigkeit der Vermächtnisse,
c.) Schreiben des Pflegschaftsamtes in Brisbane vom 27. Juni 1922 über den günstigen Ausfall der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil,
d.) Uebersetzung eines Artikels aus der N° 20 099 des "Brisbane Courier" vom 22. Juni 1922 betr. den Ausfall der Berufung,
e.) Schreiben des Pflegschaftsamtes in Brisbane vom 9. Oktober 1922 nebst der endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichts von Queensland, N° 150 Jahr 1920
f.) ein Schreiben der Deutschen Botschaft in London vom 16. November 1922.
Mit der ganz ergebensten Bitte um Kenntnisnahme von dem Inhalt und um Vermittelung diplomatischer Schritte seitens des
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Herrn Nuntius des heiligen Stuhles in München zur Freigabe der beschlagnahmten Vermächtnisse.
Bisher hat der Magistrat Lewin die Rechte aller in der Anlage a bedachten Legatare in wirksamster Weise mit Erfolg wahrgenommen. Nun aber, wie in dem Schreiben des Pflegschaftsamtes vom 27. Juni 1922 bereits angedeutet und in dem endgültigen Urteil erkannt ist, die Vermächtnisse zu Gunsten des australischen Staatenbundes auf Grund des Friedensvertrages beschlagnahmt worden sind und nach dem Inhalt des Schreibens der Deutschen Botschaft in London vom 16. November 1922 nicht jede Hoffnung auf Freigabe der Vermächtnisse geraubt ist, wollen wir es nicht unterlassen, die zuständigen kirchlichen Behörden auf den Testamentsfall aufmerksam zu machen, zumal ja auch die katholischen Kirchen Lewin, Reinerz und Dresden direkt beteiligt sind.
Zunächst haben wir, die Empfangsberechtigten, bezw. die zur Ausführung der Vermächtnisse ernannten Personen, sämtliche Vermächtnisforderungen durch den Verband der im Ausland geschädigten Inlandsdeutschen E.V., Zweigstelle Breslau, beim Reichsentschädigungsamt angemeldet. Ferner haben wir das Auswärtige Amt in Berlin ersucht, durch die Deutsche Botschaft in London das von Letzterer selbst vorgeschlagene Verfahren (Anlage f) zur Freigabe der Vermächtnisse einzuleiten. Das diesbezügliche Schreiben vom 20. April 1923 fügen wir in Abschrift bei.
Da es sich unseres Erachtens bei allen Vermächtnissen um wohltätige Stiftungen, zum Teil wenigstens im Endzweck, handelt, so wollen wir uns gern der Erwartung hingeben, dass die einzuleitenden Massnahmen von Erfolg begleitet
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sein möchten. Wir wären dankbar, wenn wir von Zeit zu Zeit über den Stand der Dinge Mitteilung erhalten würden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Nelson.
Empfohlene Zitierweise
Nelson an Pacelli, Eugenio vom 24. Juni 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 15853, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/15853. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 24.10.2013.