Dokument-Nr. 17095

Heyer, Friedrich: Vorbildung der Geistlichen. [Berlin], 05. September 1926

Für die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen bleiben die katholisch-theologischen Fakultäten an den Universitäten in Breslau, Bonn und Münster und an der Akademie in Braunsberg bestehen. Ihr Verhältnis zur kirchlichen Behörde regelt sich entsprechend den für die katholisch-theologischen Fakultäten in Breslau und Bonn geltenden Statuten.<*>1)*)
*)Der Sinn des § 48 Buchst. a und b der Breslauer und des § 4 Ziff. 1 und 2 der Bonner Statuten wäre vor dem Parlament folgendermassen festzustellen:
Bevor in einer kath.-theol. Fakultät jemand zur Ausübung des Lehramts angestellt oder zugelassen werden soll, wird der zuständige Bischof gehört werden, ob er gegen die Lehre oder den Lebenswandel des Vorgeschlagenen begründete Einwendungen zu erheben hat. Die Anstellung oder Zulassung eines derart Beanstandeten wird nicht erfolgen.
Sollte ein einer kath.-theol.-Fakultät angehöriger Lehrer der katholischen Lehre zunahetreten oder einen groben oder ärgerlichen Verstoss gegen die Erfordernisse des priesterlichen Lebenswandels begehen, so ist der zuständige Bischof berechtigt, ihn gegenüber dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zu beanstanden. Der Minister wird in diesem Falle, soweit nicht die dem Staatsdienstverhältnis entspringenden Rechte des Betroffenen entgegenstehen, Abhilfe leisten, insbesondere für einen dem Lehrbedürfnis entsprechenden Ersatz sorgen.
1Hds. von unbekannter Hand eingefügt.
Empfohlene Zitierweise
Heyer, Friedrich, Vorbildung der Geistlichen, [Berlin] vom 05. September 1926, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 17095, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/17095. Letzter Zugriff am: 16.04.2024.
Online seit 29.01.2018.