Dokument-Nr. 20533

Aversional-Quantum für Persolvierung fundierter Messen der Diözese Breslau. Frauenburg, 26. Oktober 1929

1. Bei der in den Jahren 1810 fg. vom Preussischen Staat durchgeführten Säkularisation der Stifte und Klöster in Schlesien wurden die Einkünfte der bei diesen bestehenden gottesdienstlichen Stiftungen mit zur Ausstattung der Seelsorgskirchen der Stifte und Klöster, gegen Auflegung entsprechender Verpflichtungen auf die Seelsorgsgeistlichen, verwendet.
Uebrig blieben:
806 hohe Aemter, gesungene Messen, Anniversarien und Requiems, 23.207 stille Messen,
1.234 Litaneien und Gebete.
Zu den damaligen niedrigsten Taxen berechnet, betrug die Vergütung für diese Verpflichtungen 15.040,86 Mk; der Preussische Staat zahlte aber dafür an die Diözese Breslau jährlich nur 11.904 Mk. Gegen diesen Betrag liess die Diözese jährlich zunächst 12.000, nach der Reduktion durch Indult der S. Congregatio Concilii vom 24. Februar 1916 4.000 stille Messen persolvieren. Nach der Inflation 1924 wurden jährlich soviel stille Messen persolviert, als sich nach den in Goldmark wiederaufgenommenen Zahlungen des Preussischen Staates und der geltenden Diözesantaxe ergaben, bei einer Taxe von 1,50 RM. pro sacrum also rund 8.000 stille Messen. In diesem Jahre wurde das Reskript der S. Congregatio Concilii vom 5. Februar 1929, das das Stipendium für reduzierte Fundationsmessen auf die doppelte taxa dioecesana erhöhte, angewendet, wodurch die Zahl der betr. stillen Messen auf rund 4.000 herabging.
2. Aus den im preuss. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aufgestellten Unterlagen zur Errechnung und Verteilung der konkordatsmässigen Gesamtdotation von 2.800.000 Mk. ergibt sich:
16r
a) dass die 11.904 Mk. Mess-Aversional-Quantum in dieser Summe mit enthalten und
b) dass die 11.904 Mk. ihrem vollen Betrage nach der Diözese Breslau als jährliches Mess-Aversional-Quantum zugedacht sind.
3. In Rücksicht darauf, dass die Gesamtdotation von 2.800.000 Mk. sich zur Deckung der konkordatsmässigen Gehälter der Bischöfe usw. und des laufenden Zuschuss-Bedarfs der Diözesan-Institute als erheblich unzulänglich erwies, beschlossen die preussischen Ordinariate mit allen Stimmen gegen die Breslau's, die Messverpflichtungen des gen. Aversional-Quantums möchten reduziert werden, die Diözese Breslau solle statt des alten Betrages von 11.904 Mk nur 100 Mk. jährlich aus der Gesamtdotation erhalten und der Rest dieser Summe solle mit für die Dotation der Bistums-Institute aller Diözesen verwendet werden.
4. Gemäss diesem Beschluss, dem das Ordinariat Breslau schliesslich im Interesse der Einigkeit beigetreten ist, ist der anliegende Verteilungsplan aufgestellt. Danach erhält die Diözese Breslau in der für sie angesetzten Teildotation also als Mess-Aversional-Quantum nur noch 100 Mk.; sie wird daher, falls die Verteilung der konkordatsmässigen Gesamtdotation von 2.800.000 Mk. auf die einzelnen Diözesen und Zwecke nach diesem Plan von Ew. Exzellenz bezw. dem Hl. Stuhl mit dem Preussischen Staat vereinbart wird, in Zukunft nur mehr höchstens die dem Betrage von 100 Mk jährlich nach der jeweiligen Diözesantaxe entsprechende Anzahl von stillen Messen persolvieren lassen können, ohne dass es einer besonderen Reduktion zu bedürfen scheint. Erforderlichenfalls wird um reductio oneris durch den Hl. Stuhl gebeten.
Diese Denkschrift ist eine Anlage zum Schreiben Bertrams an Pacelli (Dokument Nr. 573).
Empfohlene Zitierweise
Anlage vom 26. Oktober 1929, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 20533, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/20533. Letzter Zugriff am: 26.04.2024.
Online seit 20.01.2020.