Dokument-Nr. 21110

Niederschrift über die Beratung der Vertreter der preuß. Ordinariate betr. Verteilung der konkordatsmäßigen Staatsdotation auf die einzelnen Diözesen, 25. Oktober 1929

In Ausführung eines Beschlusses der diesjährigen Fuldaer Bischofskonferenz hatte der Hochwürdigste Herr Kardinal-Fürstbischof von Breslau die Ordinariate ersucht, zu einer Besprechung über die Verteilung der konkordatsmäßigen Staatsdotation auf die einzelnen Diözesen zum 21. Oktober 1929 Vertreter in die Apostolische Administratur Berlin zu entsenden; außerdem hatte er Herrn Landtagsabgeordneten Prälat Dr. Linneborn als diesbezüglichen Sachberater des Hochwürdigsten Herrn Nuntius Pacelli gebeten, an der Sitzung teilzunehmen.
Die Konferenz wird im Auftrage des Hochwürdigsten Herrn Kardinal-Fürstbischofs von Breslau von Domkapitular Dr. Cuno – Breslau als Vorsitzenden am 21. Oktober 1929 im Sitzungszimmer der Apostolischen Administratur Berlin um 9 Uhr eröffnet. Erschienen sind nachstehend genannte Herren Vertreter:
für Aachen Domkapitular Prälat Dr. Paschen – Köln
für Berlin Ordinariatsrat Msgr. Dr. Banasch
und Ordiariatssekretär Hilbig,
für Breslau Domkapitular Cuno
und Ordinaraitssekretär Wuttke,
für Ermland Generalvikar Prälat Dr. Spannenkrebs,
für Freiburg
(Hohenzollern)
Domkapitular Dr. Rösch,
für Fulda Dompraebendat Wohlgemuth,
für Hildesheim Domkapitular Schneider,
für Köln Domkapitular Prälat Dr. Paschen,
für Limburg Domkapitular Strieth,
für Münster Prälat Peters,
für Olmütz
(preuß. Anteil)
Generalvikar Prälat Nathan,
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für Osnabrück Domdechant Prälat Dr. Beckschöfer,
für Paderborn Domkapitular Pieper,
für Prag
(preuß. Anteil)
Generalvikar Prälat Dittert,
für Schneidemühl Konsistorialrat Bleske,
für Trier Domkapitular C. Kammer
außerdem
Herr Domprobst Prälat Dr. Linneborn.
Für Abstimmungen wird einstimmig beschlossen, daß jeder der Herren Vertreter auf je 500.000 oder angefangenen 500.000 Seelen des von ihn [sic] vertretenen Jurisdiktionsbezirks je eine Stimme haben soll. Demnach entfallen auf Aachen 3, Berlin 2, Breslau 4, Ermland 1, Freiburg 1, Fulda 1, Hildesheim 1, Köln 5, Limburg 1, Münster 4, Olmütz 1, Osnabrück 1, Paderborn 4, Prag 1, Schneidemühl 1, Trier 3 Stimmen.
Auf Bitten des Vorsitzenden referiert Herr Prälat Dr. Linneborn ausführlich über die Verhandlungen betr. Festsetzung Der Gesamtdotation im Konkordat und Aufstellung der Entwürfe von Verteilungsplänen seitens der Staatsregierung und der Nuntiatur.
Daraus erhellt u. a., daß Herr Prälat Dr. Linneborn bei den Verhandlungen gegen die von der Staatsregierung beliebte Zugrundelegung der provisorischen Dotierung 1906 für die Bemessung und Verteilung der neuen Dotation gewesen ist und schließlich nur unter dem Zwange der Verhältnisse nachgegeben hat. Auf Bitten der Konferenz sagt er eine kurze schriftliche Darstellung des Vorgetragenen zu. Der Vorsitzende spricht ihm den Dank der Konferenzteilnehmer für seine außerordentlich großen Bemühungen bei der Neudotierung aus.
Dem Vorsitzenden stimmen die Ordinariatsvertreter darin bei, daß die Besprechung am zweckmäßigsten in nachstehender Reihenfolge stattfinden soll:
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"Gehälter der Bischöfe usw." – "Geheimsekretäre" – "Ersatzkräfte" – "Seminare" – und sodann erst "Sachdotation".
1. Gehälter der Bischöfe usw.
Der Vorsitzende teilt den diesbezüglichen, auf der Fuldaer Bischofskonferenz vorgetragenen "unvorgreiflichen Vorschlag" mit.
Beantragt wird: Die Gehälter der Erzbischöfe einheitlich auf je 36.000 RM p. a. die der Bischöfe auf je 24.000 RM p. a. anzusetzen und den dadurch entstehenden Mehrbedarf durch den für "Geheimsekretäre" angesetzten Betrag von insgesamt 30.000 RM, unter Streichung des Postens "Geheimsekretäre", zu decken.
Dafür 13 Stimmen; der Antrag ist damit gefallen.
Darauf wird beantragt: Dieselbe Angleichung in der Weise herbeizuführen, daß den betr. Diözesen bei der Sachdotation ein entsprechender Betrag vorweg gewährt wird. Mit allen gegen 1 Stimme wird der Antrag abgelehnt.
Weiterer Antrag: Angleichung nur der Gehälter der Bischöfe auf 24.000 RM p. a. in der Weise, daß den betr. Diözesen bei der Sachdotation ein entsprechender Betrag vorweg gewährt wird.
Dafür 18 Stimmen; der Antrag ist angenommen.
Danach wird die Schwierigkeit erörtert, die dadurch entsteht, daß dem Vernehmen nach dem jetzigen Hochwürdigsten Herrn Bischof von Ermland ad dies vitae staatlicherseits aus einem anderen Fonds ein Gehaltszuschuß in Ausssicht gestellt ist, um ihn auf den dem Bischof von Ermland lt. Dotationsetat v. 12.III.1860 zustehenden Betrag von 27.000 RM p. a. zu bringen; wie ist nun dem vorzubeugen, daß die Staatsregierung bei Durchführung des angenommenen Antrags die ihrerseits in Aussicht gestellten 7.000 RM einspart? Diese
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Schwierigkeit erscheint nicht behebbar; deshalb soll nochmals abgestimmt werden, wer trotz der erörterten Schwierigkeit für vorgenannten Antrag ist. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß man unter der vorübergehenden Sonderregelung für Ermland nicht die anderen an der Erhöhung interessierten Diözesen leiden lassen dürfe. Trotzdem sind nur mehr 10 Stimmen für den Antrag; er ist damit in 2. Abstimmung abgelehnt.
Weiterer Antrag: Wenigstens der Bischof von Berlin soll durch Vorweggewährung von 4.000 RM aus der Sachdotation auf 24.000 RM gebracht werden.
Dafür 7 Stimmen; - abgelehnt.
Antrag: Der Administrator von Schneidemühl möge durch Vorweggewährung aus der Sachdotation in seinen Dienstbezügen auf 15.000 RM erhöht werden.
Dafür 3 Stimmen; - abgelehnt.
Der Antrag, dem jetzigen Hochwürdigsten Herrrn Bischof von Limburg 3.600 RM für einen Weihbischof auszusetzen, wird gegen eine Stimme abgelehnt.
2. Geheimsekretäre.
3. Ersatzkräfte.
An beiden Positionen wird gegenüber den vorliegenden Entwürfen nichts geändert.
4. Seminare.
Dagegen, daß Fulda, Paderborn und Trier für ihre Seminare 120.000 RM in der vorgesehenen Einzelverteilung erhalten sollen, erhebt sich kein Widerspruch.
Der Antrag: Hildesheim, Limburg und Osnabrück die im Nuntiatur-Schlüssel vorgesehenen Beträge für
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theologische Lehranstalten aus der Sachdotation zu gewähren, wird gegen 11 Stimmen abgelehnt.
Gegen den weiteren Antrag, wenigstens Limburg für die Theologische Lehranstalt in Frankfurt a. M. den im Nutiatur-Schlüssel vorgesehenen Betrag zu gewähren, wird insbesondere geltend gemacht, daß es sich hier garnicht um eine eigentliche Diözesananstalt handle. Für den Antrag werden 14 Stimmen abgegeben; er ist damit gefallen.
5. Sogenannte Durchgangsposten.
Breslau beantragt, daß die 3 Durchgangsposten:
1.) Kirche zum hl. Kreuz mit 501,88 RM
2.) Kard. Hesse'sche Kapelle mit 240,- RM
3.) gestiftete Messen mit 11.904,- RM
voll vorweg aus der Sachdotation geleistet werden.
Gegenüber Position 3 wird betont, daß die Reduktion der betreffenden Meßverpflichtungen möglich und in Anbetracht des Alters der Stiftungen sowie der erheblichen Unzulänglichkeit der Sachdotation angebracht sei. Breslau möge auf diesen Posten verzichten und die Verpflichtungen auf ein hierfür zu haltendes Cantatum reduzieren lassen. Breslau hält seinen Antrag aufrecht; dieser wird gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Nunmehr beantragt Breslau: Die Posten 1.) und 2.) voll, bei 3.) wenigstens für ein Cantatum 100 RM aus der Sachdotation vorweg zu gewähren. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
6. Sachdotation.
Der Vorsitzende führt kurz aus, weshalb die Dotationsregelung 1906 nicht unverändert als Basis für die
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Neuregelung hingenommen werden kann, verweist auf den diesbezüglichen Beschluß der Fuldaer Bischofskonferenz und bittet Herrn Prälaten Dr. Linneborn um Auskunft, ob im jetzigen Stadium der Entwicklung noch ein Abgehen von dieser Basis möglich sei. Dieser bejaht die Möglichkeit.
Der Vorsitzende stellt nunmehr für die Aufteilung der Sachdotation zur Diskussion:
1. Den Nuntiatur-Schlüssel, insbesondere in der Form der Anlage V der Breslauer "Bemerkungen" v. 25.7.1929.
2. Den Schlüssel IV B 3 der "Bemerkungen".
3. Den vom Ordinariate Münster in seinem Schreiben v. 25.9.1929 unter III gemachten Vorschlag.
4. Einen neuen Vorschlag Breslau's, der die Gesamtsumme aus der noch zur Verfügung stehenden Staatsdotation sowie aus eigenen Einnahmen der Diözesen aus Kapital- und Grundbesitz zu je 1/3 nach der Seelenzahl, nach der Zahl der Seelsorgsstellen und nach der Zahl der in der Diözese domizilierten Weltgeistlichen auf die einzelnen Diözesen unter Anrechnung ihrer eigenen Einnahmen aufteilt; jedoch soll jede Diözese mindestens ihren Betrag an Staatsdotation von 1906 erhalten. Breslau macht diesen neuen Vorschlag deshalb, weil die einheitliche Feststellung des tatsächlichen Bedarfs, wie ihn der unter Ziffer 2 angeführte Breslauer Schlüssel voraussetzt, schwer und deshalb möglichst eine schematische Feststellung zu suchen ist.
Der Vorschlag des Ordinariats Münster zeigt sich in seiner zahlenmäßigen Auswirkung als undurchführbar.
Gegen den neuen Breslauer Schlüssel wird geltend gemacht, daß auch er noch zu zahlenmäßig schematisch aufgebaut sei, die Belastung der Diözesen gegenüber den Diözesananteilen Glatz, Katscher, Freiburg, Schneidemühl mit Domkirche usw. garnicht berücksichtige und im Endresultat die
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mittleren und insbesondere die kleinen Diözesen zugunsten der großen zu sehr herabdrücke. Demgegenüber wird insbesondere von Köln auf die Bedeutung gerade auch der Zahl der Seelen usw. für die Bemessung des Diözesanbedarfs hingewiesen. Zur Anrechnung der eigenen Einnahmen zeigt sich wenig Geneigtheit. Breslau weist darauf hin, daß auch eine Kombination des Nuntiatur- und des neuen Breslauer Schlüssels in Erwägung zu ziehen sei.
Die Debatte geht auf diesen Vorschlag nicht ein, konzentriert sich vielmehr auf den Nuntiatur-Schlüssel nach Anlage V. Letzterer wird dahin abgeändert, daß für Freiburg, Glatz, Katscher und Schneidemühl die Pauschbeträge an Sachdotation gem. dem 1. Nuntiatur-Schlüssel (Anl. I der "Bemerkungen"), mit Rücksicht auf die besondere Herausstellung dieser Posten bei den Vorverhandlungen über die Dotation, eingesetzt werden. Ehe der Vorsitzende demgemäß diesen Schlüssel zur Abstimmung stellt, macht er darauf aufmerksam, daß auch noch der Schlüssel IV B 3 der Breslauer "Bemerkungen" zur Abstimmung steht.
Für den Nuntiatur-Schlüssel mit den vorgenannten Aenderungen stimmen die Ordinariate:
Ermland, Fulda, Freiburg, Glatz, Hildesheim, Katscher, Osnabrück, Paderborn, Schneidemühl, Trier; also 15 Stimmen dafür. – Die Gegenprobe ergibt, daß die Ordinariate Aachen, Berlin, Breslau, Köln, Limburg, Münster mit 19 Stimmen dagegen sind. Als nunmehr der Breslauer Schlüssel IV B 3 zur Abstimmung gebracht werden soll, weist Herr Prälat Dr. Linneborn insbesondere darauf hin, daß eine einheitliche Neufeststellung des tatsächlichen Bedarfs der Diözesen ihm unbedingt notwendig erscheint, daß auf schärfste Nachprüfung bestanden werden muß und daß infolgedessen unabsehbare Verzögerungen zu befürchten sind.
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In Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit (19 1/2 Uhr) wird die Verhandlung auf den nächsten Tag 10 Uhr vertagt.
22. Oktober 1929.
Der Vorsitzende eröffnet die Weiterverhandlungen um 10 Uhr.
Er stellt unter allseitiger Zustimmung als Ergebnis der ausgiebigen Erörterung der verschiedenen Meinungen und Möglichkeiten in der bisherigen Verhandlung und in Einzelberatungen fest, daß der Beschluß der Fuldaer Bischofskonferenz betreffend Verteilung der Sachdotation sich praktisch mit der durch die Lage der Verhältnisse gebotenen Schnelligkeit (Anm. Limburg wünscht hier den Zusatz: "z. Zeit") nicht ausführen lässt; daß vielmehr, wenn das Ziel einer einheitlichen Stellungnahme der Ordinariatsvertreter und die alsbaldige Aufstellung eines ziffermäßigen Verteilungsplanes erreicht werden soll, zwischen den Vertretern der verschiedenen Meinungen ein Kompromiß auf der Grundlage des "Nuntiatur-Schlüssels" gemäß Anlage V der Breslauer "Bemerkungen" unter Zufügung eines zahlenmäßigen Faktors geschlossen werden muß, der die Unbilligkeiten jenes Schlüssels für die großen Diözesen grundsätzlich und auch einigermaßen tatsächlich erträglich macht. Auch Herr Prälat Dr. Linneborn tritt nachdrücklich für eine Einigung auf dieser Basis ein.
Darauf beantragt köln [sic]:
Von den aus der Staatsdotation für die Sachdotation noch zur Verfügung stehenden Mitteln werden 75 % nach Maßgabe des vorgenannten "Nuntiatur-Schlüssels", 25 % nach dem zu je 1/3 aus Seelenzahl, Seelsorgsstellenzahl und Zahl der Weltpriester kombinierten neuen Breslauer Schlüssel auf die einzelnen Diözesen verteilt.
Eine zahlenmäßige Schätzung ergibt, daß dieses [sic]
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Kompromiß die kleinen und mittleren Diözesen verhältnismäßig – dem "Nuntiatur-Schlüssel" gegenüber – sehr herabdrücken würde.
Deshalb beantragt Köln, nur 10 % der Dotation rein nach der Seelenzahl zu verteilen. Da auch dies noch einigen der betroffenen Diözesen untragbar erscheint, beantragt Köln schließlich, 10 % nach dem zu je 1/3 aus der Zahl der Seelen, Seelsorgsstellen und Weltgeistlichen kombinierten Breslauer Schlüssel zu verteilen.
Eine überschlägliche Schätzung der zahlenmäßigen Auswirkung dieses Kompromißschlüssels ergibt, daß die Diözesen, die durch den "Nuntiatur-Schlüssel" – weil er auf der unveränderten Basis von 1906 fusst – benachteiligt sind, eine nur kleine Verbesserung ihrer Sachdotation erfahren auf Kosten der 1906 verhältnismäßig hoch dotierten Diözesen. Breslau und Köln bezeichnen diesen Vorschlag als äusserstes Entgegenkommen. Sie wie auch Limburg und Münster halten ihre prinzipiellen Bedenken gegen die unveränderte Zugrundelegung der Dotation von 1906 aufrecht und erklären sich nur um des höheren Gutes der Einigkeit willen mit dieser Regelung einverstanden. Fulda und Ermland, die 1906 am höchsten dotierten Diözesen, äußern noch Bedenken wegen der Auswirkung dieses Vorschlages für ihre Neudotierung; insbesondere teilt der Vertreter von Fulda mit, daß er gemäß seinen Instruktionen einem Schlüssel, in dem die Seelenzahl berücksichtigt sei, nicht zustimmen könne. Der Vorsitzende und Herr Prälat Dr. Linneborn bitten nochmals, sich auf dieser, nach den vorhergehenden Verhandlungen einzig möglichen Basis zu einigen.
Bei der darauf folgenden Abstimmung sprechen sich sämtliche Vertreter für den letzt genannten Kompromißantrag aus, Ermland unter Vorbehalt schlechthin, Fulda unter
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dem Vorbehalt, daß es gegenüber dem "Nuntiatur-Schlüssel" nicht mehr als 7.000 Mark verliere.
Vorher war noch einstimmig festgestellt worden, daß für Freiburg, Glatz, Katscher und Schneidemühl ihre im Regierungs- und Nuntiatur-Schlüssel festgesetzten Pauschsachbeträge unverändert bleiben sollen,
und daß die auf die einzelne Diözese demnach entfallende Gesamtsachdotation in dem gleichen Verhältnis in personelle und sächliche Kosten unterzuverteilen ist, wie im reinen "Nuntiatur-Schlüssel".
Zwecks unverzüglicher zahlenmäßiger Aufstellung des Kompromißschlüssels bittet der Vorsitzende die Ordinariatsvertreter sofort nach Breslau zu berichten:
1. die Seelenzahl in den Gebieten preußischen Anteils nach der letzten Dekanatsauszählung (Krose) und der neuen Diözesanzirkumskription;
2. die Zahl der Seelsorgstellen mit cura primaria in den Gebieten preußischen Anteils nach der neuen Zirkumskription;
3. die Zahl der in der Diözese preußischen Anteils domizilierten Weltpriester.
Herr Prälat Dr. Linneborn erklärt, daß der Hochwürdigste Herr Nuntius wie auch die Staatsregierung aller Voraussicht nach diesem Verteilungsplan ohne weiteres zustimmen werden. Eine Verhandlung von Ordinariatsvertretern mit der Staatsregierung erscheint deshalb unnötig.
Den Vorschlag, daß eine Revision des jetzt beschlossenen Schlüssels nach zehn Jahren vorgesehen wird, lehnt Herr Prälat Dr. Linneborn ab; Beschluß wird darüber nicht gefasst.
Berlin stellt nochmals zur Debatte, ob es sich nicht ermöglichen lasse, wenigstens dem Bischof von Berlin einen besonderen Dienstaufwand bereitzustellen. Eine solche Möglichkeit ergibt sich nicht. Herr Prälat Dr. Linneborn macht
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darauf aufmerksam, daß die Dotation, außer den Gehältern, in einer Summe an die Diözesen gezahlt werde, und es daher in der Hand des Ordinarius liege, für seinen Dienstaufwand hieraus einen Betrag vorweg zu nehmen.
Auf Vorschlag wird noch folgende Resolution einstimmig angenommen:
Die Konferenz bedauert, daß die Dotation so gering bemessen worden ist, daß die Gehälter für die Hochwürdigsten Herren Erzbischöfe und Bischöfe nicht gleichmäßig erhöht werden konnten.
Einer Anregung des Herrn Prälaten Dr. Linneborn folgend, beschließt die Konferenz:
Der Hochwürdigste Herr Nuntius möge gebeten werden, bei den diesbezüglichen Verhandlungen mit der Staatsregierung durchzusetzen, daß für die Einkommensbesteuerung als Dienstaufwandsentschädigung, durch welche keine Werbungskosten abgegolten werden sollen, im allgemeinen anerkannt werden:
bei den Erzbischöfen und Bischöfen 30 %,
beim Administrator von Schneidemühl und den Generalvikaren von Glatz und Katscher 15 %,
bei den Dignitären und Domkapitularen 12 % ihres dotationsmäßigen Gehalts.
Breslau, den 25. Oktober 1929.
gez. Dr. Cuno gez. Wuttke als Protokollführer.
Diese Denkschrift ist eine Anlage zum Schreiben Bertrams an Pacelli (Dokument Nr. 573).
Empfohlene Zitierweise
Anlage vom 25. Oktober 1929, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 21110, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/21110. Letzter Zugriff am: 28.04.2024.
Online seit 20.01.2020, letzte Änderung am 28.10.2019.