Der Gesandschaftsposten in Bern ist erledigt, nachdem Professor Förster seinen
Rücktritt erklärt hat. Der Vorschlag des Ministerrats, diesen Gesandtenposten nicht mehr zu
besetzen, da nach der neuen Reichsverfassung Bayern doch in Kürze das Recht variieren wird,
eigene Gesandtschaften im Auslande zu halten, wurde angenommen. Es verbleiben in Bern bis
1. Januar 1920 noch die bayerischen Wirtschaftssachverständigen. In einer längeren
Aussprache über die bayerischen Gesandschaften bei den deutschen Bundesstaaten wird von
verschiedenen Seiten der Auffassung geäußert, daß diese Gesandschaften mit Ausnahme des
Gesandtenposten in Berlin durchaus überflüssig seien. Dagegen wird gewünscht, daß die
bayerische Regierung sich im Einvernehmen mit der Reichsregierung bemühen soll, in einzelnen
für uns wichtigen Nachbarschaften wirtschaftliche Attaches zur Information zu
unterhalten. Von verschiedenen Seiten, besonders von dem Sozialdemokraten Dr. Sänger
wird scharfe Kritik an der Organisation und Tätigkeit des Auswärtigen Amtes in Berlin geübt.
Mehrere Abgeordnete wünschen einen weitergehenden Einfluß Bayerns bei der Neugestaltung des
diplomatischen Dienstes im Reich. Der Ministerpräsident teilt mit, daß die geeigneten
Persönlichkeiten auch des Büropersonals des bisherigen bayerischen diplomatischen Dienstes
in den Reichsdienst übernommen werden sollen. Der Vorschlag des Ministerrates betreffs der
Gesandtschaften in Berlin wird einstimmig angenommen.
Empfohlene Zitierweise
Anlage vom 23. Juli 1919, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 2975, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/2975. Letzter Zugriff am: 02.05.2025.Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 24.10.2013.