Dokument-Nr. 6618
Hoffmann, Johannes an Pacelli, Eugenio
München, 20. Januar 1920

Abschrift
Euerer Exzellenz
beehre ich mich in Erwiderung des gefälligen Schreibens vom 27. Dezember 1919 nachstehendes ergebenst mitzuteilen:
Die Bayerische Regierung erkennt an, dass die Reichsverfassung vom 11. August 1919 und die Verfassungsurkunde für den Freistaat Bayern vom 14. August 1919 den Umfang wie auch die Art der Beziehungen zwischen Kirche und Staat umgeformt und die Rechtslage der katholischen Kirche in Bayern verändert haben. Die Bayerische Regierung ist gerne bereit, mit dem hl. Stuhl in Verhandlungen über eine vertragsmäßige Neuregelung der Verhältnisse der katholischen Kirche in Bayern auf der Grundlage der Reichs- und der Landesverfassung einzutreten. Sie setzt hiebei das Einverständnis des hl. Stuhles damit voraus, dass in dem neuen Abkommen nicht nur die staatsrechtlichen sondern auch die finanziellen Verhältnisse der katholischen Kirche in Bayern ihre end-
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gültige Regelung finden werden. Eine besondere Förderung der Angelegenheit würde ich mir davon versprechen, wenn der hl. Stuhl bereit wäre, noch vor dem Eintritt in die offiziellen Verhandlungen die Wünsche bekanntzugeben, die auf seiner Seite wegen der formalen Gestaltung der Verhandlungen wie auch in sachlicher Beziehung bestehen. Zugleich benütze ich mit Vergnügen den Anlass zur Versicherung höchster Wertschätzung, mit der ich die Ehre habe zu sein
Euerer Exzellenz
ergebenster
(firm.) Hoffmann.
Empfohlene Zitierweise
Hoffmann, Johannes an Pacelli, Eugenio vom 20. Januar 1920, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 6618, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/6618. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 14.01.2013.