Dokument-Nr. 9846
Vogt, Joseph an Pacelli, Eugenio
Köln, 19. Oktober 1922

Indem ich Euerer Exzellenz die an Seine Päpstliche Heiligkeit gerichtete Eingabe der Evelyne Fuhs aus Düren vom 27. September d. J. wiederzugehen lasse, bemerke ich ganz ergebenst, dass dem Vater der Ursuline Schwester Hildegard, um die es sich in der genannten Eingabe handelt, bereits unter dem 13. September 1922 mitgeteilt wurde, dass die Gelübdezeit genannter Schwester im November d. J. zu Ende gehe und die Kapitularinnen des Ursulinenklosters in Düren nicht gesonnen seien, sie zu den immerwährenden Gelübden zuzulassen.
Der Evelyne Fuss [sic] wurde unter dem 14. Oktober d. J. von diesem Bescheide Kenntnis gegeben und ihr bedeutet, die Zulassung zu den hh. Gelübden sei eigenste Sache der Ordensgenossenschaft und die geistliche Behörde könne sich in derartige Angelegenheiten nicht einmischen.
Ob Schwester Hildegard für eine andere Ordensgenossenschaft geeignet ist, erscheint sehr fraglich.
A. A.
[Vogt]
Empfohlene Zitierweise
Vogt, Joseph an Pacelli, Eugenio vom 19. Oktober 1922, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 9846, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/9846. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 31.07.2013.