TEI-P5
Document no. 18600
Zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften über die Unterrichtungssprache beim
Religionsunterrichte im gemischtsprachigen Gebiete (10. I. 1924, Art. 1
Abs. 3) und der Instruktionen des kgl. Schulamtes für das tridentinische Venezien
(September 1925) sowie mit Berücksichtigung der Sprachkenntnisse der Schülerschaft der
verschiedenen Orte verfüge ich, dass der Religionsunterricht in folgender Weise erteilt
werde:
1. Ausschliesslich italienisch in folgenden Klassen:
Zweite und dritte gemischte Klasse und vierte Mädchen- und Knabenklasse in Auer. Vierte und fünfte Knabenklasse und sechste Knabenklasse und Mädchenklasse in Tramin. Zweite gemischte Klasse in Aldein.
2. Unter abwechselndem Gebrauch des Deutschen und des Italienischen in folgenden Klassen: Erste gemischte Klasse in Auer; erste, zweite und dritte gemischte Klasse in Tramin (in fortschreitendem Masse vom ersten bis zum dritten Schuljahre, so dass im dritten Schuljahre der Gebrauch der italienischen Sprache vorwiege). In den einklassigen Schulen von Söll, Holen und Radein und in der erstengemischtsprachigen1 gemischten Klasse in
Aldein.
Indem ich mich beehre, Euer Hochwürden die vorliegenden Verfügungen zur sofortigen Darnachhaltung bekannt zu machen, wie es auch bei mündlichen Vereinbarungen geschah, mache ich mir zur Pflicht, zu bemerken, "dass die Nichtbeachtung derselben ein genügender Grund für die Ausschliessung des Katecheten aus dem Unterrichte ist."
Der didaktische Leiter:
Unterschrift: Leonardi eh.
An die Volksschullehrer der erwähnten Schulen zur Kennnisnahme.
Online since 29-01-2018, last modification 25-04-2017.
Document no. 18600
Leonardi
to Katecheten der Schulen in Auer, Tramin, Söll, Aldein, Holen und Radein
[Ohne Ort], before 20 May 1926
1. Ausschliesslich italienisch in folgenden Klassen:
Zweite und dritte gemischte Klasse und vierte Mädchen- und Knabenklasse in Auer. Vierte und fünfte Knabenklasse und sechste Knabenklasse und Mädchenklasse in Tramin. Zweite gemischte Klasse in Aldein.
2. Unter abwechselndem Gebrauch des Deutschen und des Italienischen in folgenden Klassen: Erste gemischte Klasse in Auer; erste, zweite und dritte gemischte Klasse in Tramin (in fortschreitendem Masse vom ersten bis zum dritten Schuljahre, so dass im dritten Schuljahre der Gebrauch der italienischen Sprache vorwiege). In den einklassigen Schulen von Söll, Holen und Radein und in der ersten
Indem ich mich beehre, Euer Hochwürden die vorliegenden Verfügungen zur sofortigen Darnachhaltung bekannt zu machen, wie es auch bei mündlichen Vereinbarungen geschah, mache ich mir zur Pflicht, zu bemerken, "dass die Nichtbeachtung derselben ein genügender Grund für die Ausschliessung des Katecheten aus dem Unterrichte ist."
Der didaktische Leiter:
Unterschrift: Leonardi eh.
An die Volksschullehrer der erwähnten Schulen zur Kennnisnahme.
1↑Masch. gestrichen.