TEI-P5
Document no. 4460
Kopie
Die von dem General der Infanterie a. D. Ludendorff in seiner Verteidigungsrede
vor dem Volksgericht in Muenchen gegen Seine Heiligkeit den Papst gerichteten Angriffe geben
mir Veranlassung, Euerer Exzellenz zum Ausdruck zu bringen, wie lebhaft die Preussische
Regierung die Ausfaelle des Generals gegen Seine Heiligkeit bedauert. Sie bedauert sie
umsomehr [sic], als sie sich bewusst ist, wie unbegruendet die Angriffe sind und welch
warmen Dank Preussen dem Heiligen Stuhle für seine Bemuehungen um den Frieden und die
Wohlfahrt des Preussischen Volkes waehrend und nach dem Kriege schuldet.
Wenn es sich nun auch bei dem General Ludendorff um eine reine Privatperson handelt, die als Angeklagter geneigt ist, alles vorzubringen, was seiner Ansicht nach für ihn von Nutzen sein koennte, so haelt sich die Preussische Regierung bei den ausgezeichneten Beziehungen, deren sie sich mit dem Heiligen Stuhle zu erfreuen hat, gleichwohl für verpflichtet, ihr tiefes Bedauern über das Vorgehen des Herrn Ludendorff auszusprechen.
Euer Exzellenz waere ich ganz besonders dankbar, wenn Sie Seiner Heiligkeit die Auffassung der Preussischen Regierung über den Vorfall zu übermitteln die Guete hätten.
Genehmigen Euer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung, mit der zu verbleiben ich die Ehre habe.
Ihr sehr ergebener
(gez.) Braun
Online since 18-09-2015.
Document no. 4460
Braun, Otto
to Pacelli, Eugenio
Berlin, 05 March 1924
Wenn es sich nun auch bei dem General Ludendorff um eine reine Privatperson handelt, die als Angeklagter geneigt ist, alles vorzubringen, was seiner Ansicht nach für ihn von Nutzen sein koennte, so haelt sich die Preussische Regierung bei den ausgezeichneten Beziehungen, deren sie sich mit dem Heiligen Stuhle zu erfreuen hat, gleichwohl für verpflichtet, ihr tiefes Bedauern über das Vorgehen des Herrn Ludendorff auszusprechen.
Euer Exzellenz waere ich ganz besonders dankbar, wenn Sie Seiner Heiligkeit die Auffassung der Preussischen Regierung über den Vorfall zu übermitteln die Guete hätten.
Genehmigen Euer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung, mit der zu verbleiben ich die Ehre habe.
Ihr sehr ergebener
(gez.) Braun