TEI-P5
Die österreichische Niederlage im preußisch-österreichischen Krieg 1866 führte zum
Ausscheiden der österreichischen Länder, Böhmens und Mährens aus dem Deutschen Bund. 1867
musste Kaiser Franz Joseph I. dem "Österreichisch-Ungarischen Ausgleich" zustimmen. Aus dem
Kaisertum Österreich wurde die kaiserliche und königliche Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.
Der "Reichsrat" wurde zum Parlament der österreichischen Reichshälfte (Cisleithanien) der
Donaumonarchie. Er bestand aus dem Herrenhaus, das sich vornehmlich aus erblichen und
ernannten Vertretern des Adels und der Kirche zusammensetzte, und dem Abgeordnetenhaus,
dessen Mitglieder nach einem Zensuswahlrecht gewählt wurden. Beide Häuser konnten nur
gemeinsam durch den Kaiser einberufen, vertagt und geschlossen werden. Seit 1907 war eine
Doppelmitgliedschaft in beiden Häusern möglich.
Herrenhaus und Abgeordnetenhaus teilten sich das Recht der Gesetzesinitiative, der Einfluss der formal auch hierzu berechtigten Landtage der Kronländer blieb gering. Die Regierung war nicht dem Reichsrat, sondern lediglich dem Kaiser verantwortlich. Der Reichsrat war für alle Angelegenheiten Cisleithaniens zuständig, ausgenommen der mit Ungarn gemeinsam geführten Außenpolitik und Streitkräfte (sowie der mit diesen Teilbereichen verbundenen Finanzierung).
Der Reichsrat wurde im Frühjahr 1914 vertagt und erst im Frühjahr 1917 wieder von Kaiser Karl I. einberufen. Am 12. November 1918 tagte der Reichsrat zum letzten Mal.
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Reichsrat Österreichs
Herrenhaus und Abgeordnetenhaus teilten sich das Recht der Gesetzesinitiative, der Einfluss der formal auch hierzu berechtigten Landtage der Kronländer blieb gering. Die Regierung war nicht dem Reichsrat, sondern lediglich dem Kaiser verantwortlich. Der Reichsrat war für alle Angelegenheiten Cisleithaniens zuständig, ausgenommen der mit Ungarn gemeinsam geführten Außenpolitik und Streitkräfte (sowie der mit diesen Teilbereichen verbundenen Finanzierung).
Der Reichsrat wurde im Frühjahr 1914 vertagt und erst im Frühjahr 1917 wieder von Kaiser Karl I. einberufen. Am 12. November 1918 tagte der Reichsrat zum letzten Mal.
Bibliography
Ausgleich, österreichisch-ungarischer, in: www.aeiou.at (Last access: 17.05.2010).
Österreich Lexikon. Reichsrat, in: www.aeiou.at (Last access: 17.05.2010).
Staatsgrundgesetze des Kaisertums Österreich vom 21. Dezember 1867
("Dezemberverfassung"), in: www.verfassungen.de (Last access: 17.05.2010).
SUTTER, Berthold / BRUCKMÜLLER, Ernst, Der Reichsrat, das Parlament der westlichen
Reichshälfte Österreich-Ungarns (1861–1918), in: BRUCKMÜLLER, Ernst (Hg.),
Parlamentarismus in Österreich (Schriften des Institutes für Österreichkunde 64), Wien
2001, S. 60-109.
Recommended quotation
Reichsrat Österreichs, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 18087, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/18087. Last access: 25-05-2025.