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Am 10. September 1920 beschloss die Verfassunggebende außerordentliche Generalsynode
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern rechts des Rheins, die vom 17. August
bis 12. September in Ansbach tagte, eine neue Kirchenverfassung. Ermöglicht wurde sie durch
das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in Bayern nach dem Fall der Monarchie 1918.
Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, der die Freiheit der Religionsgesellschaften
verbürgte und dem die Artikel 17 und 18 der bayerischen Verfassung folgten, erlaubte es auch
den protestantischen Kirchen, ihre Angelegenheiten erstmalig selbständig zu regeln. Zum
Präsidenten der Verfassunggebenden Synode wurde der Abgeordnete der Bayerischen Volkspartei,
Wilhelm Freiherr von Pechmann, gewählt. Die neue Verfassung, das weitgehend auf den
Oberkonsistorialrat Karl Gebhard zurückgeht, "stellt eine synodale Verfassung mit
episkopalem und konsistorialem Einschlag dar" (KNOPP, 508), in der es grundlegend darum
ging, die verschiedenen Kräfte – synodale Versammlung, engeres kirchenleitendes
Kollegialgremium und ein personaler, mit selbständigen Funktionen ausgestatteter Amtsträger
– auszubalancieren. Neben dem Landessynodalausschuss, dem Kirchenpräsidenten und dem
Landeskirchenrat (der an die Stelle des Oberkonsistoriums trat) sollte die Landessynode
zukünftig eines der vier Leitungsorgane der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sein.
Die Landeskirche wurde in drei Kirchenkreise (Ansbach, Bayreuth und München) mit jeweils
einem Kreisdekan an der Spitze, 67 Dekanate und 940 Pfarreien gegliedert. In besonderer
Ausprägung schuf das Verfassungswerk das evangelische Bischofsamt in der Funktion des
geistlichen Kirchenpräsidenten, insofern die meisten Befugnisse des früheren summus
episcopus auf ihn übertragen wurden. Die Verfassung trat am 1. Januar 1921 in Kraft und
blieb bis 1971 in Geltung.
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Generalsynode in Ansbach und Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern vom 1. Januar 1921
Sources
Amtsblatt für die protestantische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins 1920,
S. 413-426.
Bibliography
BAIER, Helmut, Die evangelische Kirche seit 1800, in: SCHMID, Alois (Hg.), Handbuch
der bayerischen Geschichte, Bd. 4: Von 1800 bis zur Gegenwart, Teilbd. 2: Innere
Entwicklung und kulturelles Leben, München 22007, S. 331-356, hier
339-343.
KNOPP, Günther-Michael, Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in Bayern und
die Verfassung der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern rechts des Rheins vom
10.9.1920, München 1976.
KRUK, Volkmar, Kirchliche Verfassungsgebung in der Weimarer Zeit, Bonn 1998,
S. 179-246.
NICOLAISEN, Carsten, Landessynode, in: Historisches Lexikon Bayerns, in:www.historisches-lexikon-bayerns.de (Last access: 07.05.2012).
SCHWARZ, Andrea, Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen
Bayern, 1921, in: Historisches Lexikon Bayerns, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Last access: 02.05.2012).
Recommended quotation
Generalsynode in Ansbach und Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern vom 1. Januar 1921, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 23025, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/23025. Last access: 19-06-2025.