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Nach der Revolution von 1848/49 wuchs auch im württembergischen Katholizismus das
Selbstvertrauen. Gleichzeitig hatte sich die katholische Kirche als verlässlicher
Verbündeter gegen ein preußisch-protestantisches Erbkaisertum erwiesen. Dies führte dazu,
dass die württembergische Regierung Anfang der 1850er Jahre vom bis dahin herrschenden
aufgeklärten Staatskirchentum abging und ein Arrangement mit der Kirche suchte. Ein erstes
Abkommen, das sie 1854 mit dem Bischof von Rottenburg, Josef von Lipp, schloss, fand keine
Zustimmung der Kurie. Die Verhandlungen wurden jedoch auf höherer Ebene weitergeführt und
mündeten 1857 in einem "Konkordat" bzw. einer "Konvention". Die entsprechende päpstliche
Bulle wurde im Regierungsblatt publiziert, aber für die in der Folge notwendige
Gesetzesänderungen war die ständische Zustimmung notwendig. Bei den Verhandlungen des
Landtags, die erst im März 1861 stattfanden, lehnte die Zweite Kammer die Konvention ab, was
zum Sturz des Kultusministers Gustav von Rümelin führte. Sein Nachfolger Ludwig von Golther
lenkte jedoch nicht ein, sondern brachte die Konvention in Form eines Gesetzes im Dezember
1861 durch den Landtag. Es wurde am 30. Januar 1862 verkündet und stärkte die Autonomie
der katholischen Kirche in Lehre, Verkündigung und Kultus, band sie aber weiterhin an den
Staat.
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Württembergisches Gesetz betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen Kirche vom 30. Januar 1862
Sources
Gesetz, betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen
Kirche, vom 30. Januar 1862, in: Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg
1862, S. 59-65, in: www.mdz-nbn-resolving.de (Last access: 11.04.2014).
Bibliography
MANN, Bernhard, Württemberg 1800 bis 1866, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin (Hg.),
Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 3: Vom Ende des Alten Reiches
bis zum Ende der Monarchien (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 1992, S. 235-331, hier
322 f.
Recommended quotation
Württembergisches Gesetz betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen Kirche vom 30. Januar 1862, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 253, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/253. Last access: 28-05-2025.