TEI-P5
Wahrscheinlich ist hiermit der Einsatz Pünders in der Frage gemeint, ob der
Gesetzentwurf zum Reichsschulgesetz betreffend die Ausführung der Artikel 146
Absatz 2 und 149 der Weimarer Reichsverfassung mit dem Bayernkonkordat in Einklang zu
bringen war. Unter anderem auf Drängen Pünders verzichtete die Reichsregierung darauf, den
Gesetzesentwurf im Reichstag weiterzuverfolgen.
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Einsatz Pünders für die Berliner Nuntiatur
Sources
Pacelli an Gasparri vom 16. April 1928; Dokument
Nr. 4070.
Bibliography
Verhandlungen um ein Reichsschulgesetz 1927/1928; Schlagwort
Nr. 13066
.
