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Das bayerische Konkordat von 1817 sah Weihbischöfe, die typisch für die katholische
Kirche des Alten Reichs gewesen waren, nicht vor. Ihre Ernennung erfolgte während des
19. Jahrhunderts nur ausnahmsweise. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war jedoch die
Anzahl der Katholiken so beträchtlich gestiegen, dass vor allem ältere Bischöfe ihrer
Verpflichtung zu Firm- und Visitationsreisen immer schwerer genügen konnten. Verhandlungen
zwischen dem bayerischen Außenministerium und der Münchener Nuntiatur mündeten 1910 in einem
Notenwechsel. Die Erzdiözesen München-Freising und Bamberg sowie die Diözesen Augsburg und
Regensburg erhielten ständige Weihbischöfe. Als Domkapitulare, die einen Zuschlag erhielten,
waren sie staatlich besoldet. Da Weihbischöfe vom Papst ernannt wurden, erhielt die
Regierung im Gegenzug ein Mitspracherecht, um das königliche Nominationsrecht nicht
auszuhöhlen. Alle übrigen bayerischen Diözesen erhielten erst nach dem Zweiten Weltkrieg
Weihbischöfe.
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Notenwechsel zwischen dem bayerischen Außenministerium und der Münchener Nuntiatur über die Ernennung von Weihbischöfen 1910
Bibliography
GREIPL, Egon, Das Ende der Monarchie: 1890-1918, in: BRANDMÜLLER, Walter (Hg.),
Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte, Bd. 3: Vom
Reichsdeputationshauptschluss bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil, St. Ottilien
1991, S. 263-335, hier 289-291.
KÖRNER, Hans-Michael, Staat und Kirche in Bayern 1886-1918 (Veröffentlichungen der
Kommission für Zeitgeschichte B 20), Mainz 1977, S. 128-136.
Recommended quotation
Notenwechsel zwischen dem bayerischen Außenministerium und der Münchener Nuntiatur über die Ernennung von Weihbischöfen 1910, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3300, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3300. Last access: 17-06-2025.