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Krieg ist für die katholische Kirche ein furchtbares Übel. Dennoch trat sie nicht
für einen Pazifismus ein, vielmehr für ein grundsätzliches Verteidigungsrecht. Die
Voraussetzungen für einen sogenannten gerechten Krieg (lat. bellum iustum) sind
aufbauend beispielsweise auf Augustinus und Thomas von Aquin 1) ein gerechter Grund (iusta
causa), d. h. das Unrecht geht nachweislich von einer Partei aus, die damit auch die
moralische Schuld trägt; 2) eine rechte Absicht (recta intensio), dem Gemeinwohl und dem
Frieden zu dienen; sowie 3) die Erklärung des Krieges nach dem Scheitern aller
diplomatischer Bemühungen durch eine befugte Obrigkeit (auctoritas princips). Diese drei
Punkte beziehen sich auf das ius ad bellum, das Recht zum Krieg. Eine weitere Dimension
bezieht sich auf das ius in bellum, das Recht im Krieg, nämlich 4) eine gerechte Art der
Kriegsführung im Sinne der Verhältnismäßigkeit und der Rücksichtnahme auf den Kriegsgegner.
Ein unerlaubter Krieg ist dagegen eine schwere Sünde.
Die Frage, was ein gerechter Grund ist, wurde im Laufe der Kirchengeschichte unterschiedlich beantwortet. Beispielsweise wurden auch die Kreuzzüge oder Kriege gegen Ketzer auf diese Weise gerechtfertigt. Daneben wurden bereits im 12. Jahrhundert Grundsätze zur Art der zu verwendenden Waffen, zum Schutz von Kriegsgefangenen und dem Eigentumsrecht von Besiegten gefasst, die damit Vorläufer der Genfer Konventionen oder der Haager Landkriegsordnung darstellen. Grundsätzlich hält die Kirche bis heute an einem Recht der Staaten auf Verteidigungskriege fest.
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Lehre vom gerechten Krieg
Die Frage, was ein gerechter Grund ist, wurde im Laufe der Kirchengeschichte unterschiedlich beantwortet. Beispielsweise wurden auch die Kreuzzüge oder Kriege gegen Ketzer auf diese Weise gerechtfertigt. Daneben wurden bereits im 12. Jahrhundert Grundsätze zur Art der zu verwendenden Waffen, zum Schutz von Kriegsgefangenen und dem Eigentumsrecht von Besiegten gefasst, die damit Vorläufer der Genfer Konventionen oder der Haager Landkriegsordnung darstellen. Grundsätzlich hält die Kirche bis heute an einem Recht der Staaten auf Verteidigungskriege fest.
Literatur
LANDAU, Peter, Völkerrecht, in: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003),
S. 177-181.
NOPPEL, Constantin, Krieg II, in: Lexikon für Theologie und Kirche 6 (1934),
Sp. 273 f.
ROTTE, Ralph, Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls. Eine Einführung,
Wiesbaden 22014, S. 123-128.
WOLF, Hubert / ARNING, Holger, Ruhe in Frieden, Gerechter Krieg! Wie die Päpste zu
Friedensmahnern wurden, in: FLAMMER, Thomas / FUSENIG, Thomas / WEINEBECK, Viktoria,
Frieden wie im Himmel so auf Erden, Dresden 2018, S. 57-71.
Empfohlene Zitierweise
Lehre vom gerechten Krieg, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2146, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2146. Letzter Zugriff am: 20.06.2025.