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Die Landeskirchenversammlung der evangelischen Kirche in Württemberg wurde nach dem
Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in der Novemberrevolution 1918 am
1. Juni 1919 gewählt, um eine Landeskirchenverfassung auszuarbeiten. Ihr gehörten
26 geistliche und 55 weltliche Mitglieder sowie ein Vertreter der
evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen an. Sie wurden in unmittelbarer
Wahl bestimmt, alle männlichen und weiblichen Kirchenmitglieder über 25 Jahren hatten
das aktive und passive Wahlrecht. Am 21. Mai 1920 nahm die Versammlung eine neue
Landeskirchenverfassung an. Diese trat erst am 1. April 1924 in Kraft, nachdem das
Land mit dem Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924 die erforderlichen gesetzlichen
Grundlagen geschaffen hatte. In der neuen Kirchenverfassung war für die Vertretung der
Gesamtheit der Kirchenmitglieder fortan der Landeskirchentag vorgesehen.
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Landeskirchenversammlung in Württemberg
Literatur
SAUER, Paul, Württemberg in der Weimarer Republik, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin /
SCHAAB, Meinrad (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 4: Die
Länder seit 1918 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg), Stuttgart 2003, S. 73-149, hier 142-145.
Empfohlene Zitierweise
Landeskirchenversammlung in Württemberg, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 10066, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/10066. Letzter Zugriff am: 17.06.2025.