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Die Errichtung des Katholischen Kirchenrats in Württemberg war eine Folge der
Erweiterung des protestantischen Herzogtums Württemberg in katholische Landesteile im Zuge
der Säkularisierung und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803. Der durch das
"Königliche Organisations-Manifest" vom 18. März 1806 geschaffene "Königliche
Katholische Geistliche Rat" war das vom König beauftragte eigentliche Leitungsinstrument für
die württembergische katholische Kirche, das die staatliche Kirchenhoheit repräsentierte.
Das Gremium bestand aus vier Räten, die vom König berufen und ernannt wurden, zwei weltliche
und zwei katholische, und wurde seit 1816 nur noch als "Katholischer Kirchenrat" bezeichnet.
Der "Katholische Kirchenrat" wurde in der württembergischen Verfassung vom
25. September 1819 bestätigt. Dem Rat mussten nicht nur bischöfliche Hirtenbriefe zur
Genehmigung vorgelegt werden, er war auch Oberschulbehörde für die katholischen
Volksschulen. Er war anfangs deutlich aufklärerisch, staatskirchlich und antirömisch
ausgerichtet. Mit dem württembergischen Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924 wurde er
aufgehoben.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 23.02.2017. Als PDF anzeigen
Katholischer Kirchenrat in Württemberg
Literatur
MICHEL, Wolf-Rüdiger, Das württembergische Gesetz über die Kirchen vom 3. März
1924. Entstehung und Entwicklung (Reihe Rechtswissenschaft 150), Pfaffenweiler 1993,
S. 11-16, 138
URAN, Wolfgang, "Furchtlos und treu". Katholiken im Königreich Württemberg, in: Der
deutsche Südwesten. Regionale Traditionen und historische Identitäten. Hans-Georg
Wehling zum Siebzigsten, Stuttgart 2008, S. 123-150, hier 137 f.
Empfohlene Zitierweise
Katholischer Kirchenrat in Württemberg, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 10068, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/10068. Letzter Zugriff am: 18.06.2025.