Verordnung des österreichisch-ungarischen Gesamtministeriums betreffend die zwangsweise Verwaltung von Unternehmungen und Vermögenschaften vom 29. Juli 1916

Die Verordnung des Gesamtministeriums betreffend die zwangsweise Verwaltung von Unternehmungen und Vermögenschaften vom 29. Juli 1916 war Teil des Handelskrieges, den die verfeindeten Mächte im Ersten Weltkrieg neben den eigentlichen militärischen Auseinandersetzungen führten. Sie gestattete der österreichisch-ungarischen Regierung, "in Ausübung des Vergeltungsrechts […] Unternehmungen und Zweigniederlassungen von Unternehmungen, die vom feindlichen Auslande aus geleitet oder beaufsichtigt werden, oder deren Erträgnisse ganz oder zum Teile in das feindliche Ausland abzuführen sind, oder deren Kapital ganz oder zum Teile Angehörigen des feindlichen Auslandes, zusteht, wo immer diese ihren Wohnsitz haben, durch ministerielle Verfügung zwangsweise unter Verwaltung" zu stellen.
Quellen
Verordnung des Gesamtministeriums betreffend die zwangsweise Verwaltung von Unternehmungen und Vermögenschaften vom 29. Juli 1916, in: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder 1916, Nr. 245, S. 565 f., in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 30.07.2013).
Empfohlene Zitierweise
Verordnung des österreichisch-ungarischen Gesamtministeriums betreffend die zwangsweise Verwaltung von Unternehmungen und Vermögenschaften vom 29. Juli 1916, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1119, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1119. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 10.03.2014.
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