Konkordat mit Spanien von 1851

Das 19. Jahrhundert war in Spanien durch den Kampf zwischen traditionalistisch-konservativen und liberal-progressiven Kräften geprägt. Unter der Herrschaft Isabellas II. (1833-1868), deren Regierung bis zu ihrer Mündigerklärung 1843 verschiedene Regenten übernahmen, dominierten die Liberalen. In dieser Zeit kam es zu Konflikten zwischen katholischer Kirche und Staat, die 1836 in der Enteignung der kirchlichen Güter und der Aufhebung der Orden gipfelten. 1840 wurden die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl abgebrochen. Nachdem noch unter Regent Baldomero Espartero die sogenannten "progresistas" dominierten, gewannen von 1844 bis 1868 die "moderados" die Oberhand. Diese Liberal-Konservativen strebten ein Bündnis mit der Kirche an, um eine befürchtete soziale Revolution zu verhindern. Nachdem der Abschluss einer ersten "convenio" zwischen Staat und Kirche 1845 auch am Widerstand aus den Reihen der "moderados" gescheitert war, gelang mit dem neuen Papst Pius IX. am 16. März 1851 der Abschluss eines Konkordats. Der Heilige Stuhl akzeptierte in dieser Übereinkunft den bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Verkauf kirchlichen Besitzes, bestätigte die traditionellen Mitwirkungsrechte der Krone bei Bischofsernennungen, billigte das Prinzip der Pfarrreorganisation und erlaubte eine moderate Revision der Diözesangrenzen. Der Staat anerkannte im Gegenzug formell die Verantwortung für den Unterhalt von Weltklerus und Dombauhütten, das Recht der Bischöfe, ihre pastoralen Aufgaben unabhängig wahrzunehmen, er verpflichtete sich zur finanziellen Unterstützung der Seminare zur Priesterausbildung, erlaubte der Kirche, Eigentum zu besitzen, und stimmte der Wiederzulassung von Männerorden zu. Artikel 1 des Konkordats erklärte den Katholizismus zur einzigen Religion des spanischen Nation, Artikel 2 legte fest, dass der Unterricht auf allen Ebenen des Erziehungssystems den Glaubensdogmen entsprechen solle. Das Konkordat normalisierte das Verhältnis der katholischen Kirche zum spanischen Staat. Allerdings divergierten die Absichten, die die beiden Vertragspartner verfolgten. Wollten die "moderados" die Kirche als eine ihr Regime tragende Interessengruppe integrieren, strebte die Kirche danach, Staat und Gesellschaft theokratisch zu durchdringen.
Das Konkordat kam in der Folgezeit in den politischen Wechselfällen nicht zur vollen Wirkung. 1953 schloss der Heilige Stuhl ein neues Konkordat mit dem Spanien Francisco Francos.
Quellen
MERCATI, Angelo (Bearb.), Raccolta di Concordati su Materie Ecclesiastiche tra la Santa Sede e le Autorità Civil, Bd. 1: 1098-1914, Rom 21954, S. 770-796.
Literatur
CALLAHAN, William J., Church, Politics, and Society in Spain, 1750-1874, Cambridge, MA / London, S. 186-196.
GONZÁLEZ-NOVALÍN, José Luis, Spanien, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 9 (2000), Sp. 805-819, hier 809 f.
VINCKE, Johannes, Spanien, in: Lexikon für Theologie und Kirche 9 (1937), Sp. 703-712, hier 705 f.
Empfohlene Zitierweise
Konkordat mit Spanien von 1851, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1154, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1154. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015.
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